Richtiges Verhalten bei Unfällen mit Blechschaden
Berlin/Bonn/dpa. - Ein Rempler hier, eine Delle dort - täglich geschehen unzählige solcher Unfälle. Meist handelt es sich dabei nicht um schwerwiegende Unglücke, bei denen Menschen zu Schaden kommen. Dennoch sind die beteiligten Fahrer verunsichert.
Denn auch wenn sich die Schäden auf kaltverformte Bleche oder angekratzte Lackschichten beschränken - so ein Unfall passiert nicht jeden Tag. Wird im Stadtverkehr durch mangelnde Aufmerksamkeit beim Bremsen oder Spurwechsel ein anderes Auto touchiert, taucht als erstes diese Frage auf: Wohin mit den Autos? Während gern dafür plädiert wird, die Unfallsituation unverändert zu lassen, raten andere, die Fahrzeuge von den Fahrbahnen zu bewegen, um den übrigen Verkehr nicht weiter zu behindern. «Wenn die Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind, sollten sie unverzüglich von der Fahrbahn entfernt werden», sagt Sven Rademacher, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in Bonn.
Die Polizei kann zwar auch bei leichten Karambolagen informiert werden, nötig ist das aber nicht. «Bei reinen Blechschäden muss die Polizei nicht geholt werden», erklärt Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Das gilt vor allem bei den häufigen Kleinunfällen mit sogenannten Bagatellschäden, bestätigt Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in Bonn: «Auch die Polizei plädiert dafür, nicht jeden kleinen Schaden direkt dort zu melden.»
Das richtige Verhalten am Unfallort beginnt daher mit einem ebenso simplen wie wichtigen Ratschlag: «Die erste Devise besteht darin, die Ruhe zu bewahren», sagt Rademacher. Als zweites rät Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart dazu, die Unfallstelle zu fotografieren: «Fotos, die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeug nach dem Unfall, Unfallschäden, Bremsspuren und Ähnliches festhalten, erweisen sich oft später als nützlich.»
Danach sollten wichtige Daten aufgenommen werden. «Dazu gehören zum Beispiel die Anschriften der Beteiligten oder auch die Telefonnummern», sagt Stephan Schweda. Ebenfalls wichtig sind Angaben zur gegnerischen Versicherung - liegen die nicht vor, sollte zumindest das Fahrzeugkennzeichen notiert werden.
Ein Problem besteht in solchen Momenten mit der Anerkenntnis der Unfallschuld: Hier sollten die Beteiligten sich vorerst möglichst zurückhalten. Zwar gilt heute nicht mehr wie in der Vergangenheit, dass durch eine verfrühte Schuldanerkenntnis der Versicherungsschutz verloren gehen kann - zu Konflikten kann es aber trotzdem kommen.
Etwas undurchsichtig ist die Situation auch, wenn ein geparktes Fahrzeug gerammt wird, dessen Halter sich nicht in der Nähe befindet. Hier reicht es nicht aus, nur einen Zettel mit der Anschrift an den Scheibenwischer zu klemmen - so etwas kann als Unfallflucht gewertet werden. «Die Straßenverkehrsordnung sagt nur aus, dass man eine 'den Umständen angemessene Zeit' warten muss», so Sven Rademacher. In Gerichtsurteilen sei aber von Zeiten zwischen 30 Minuten oder auch mal mehreren Stunden die Rede. «Im Zweifelsfall sollte man mindestens 30 Minuten warten und dann seine persönlichen Daten hinterlassen.»
Informiert werden muss nach einem Unfall natürlich auch die Versicherung - und zwar laut Stephan Schweda «unverzüglich». Was allerdings bedeutet, dass die Beteiligten sich nicht sofort dort melden müssen - binnen einer Woche sollte es aber schon geschehen.