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Punktereform Punktereform: Ist ab Mai der Führerschein schneller weg?

25.04.2014, 12:52
Es kann nur noch ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden, und nur dann, wenn der Fahrer maximal fünf Punkte auf dem Konto hat.
Es kann nur noch ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden, und nur dann, wenn der Fahrer maximal fünf Punkte auf dem Konto hat. dpa Lizenz

Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Und es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung der von vielen Kraftfahrern gefürchteten Punktesammelstelle: Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai nach einem neuen System, zugleich steigen für viele Verstöße die Bußgelder.

Was ändert sich ab Mai?

Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach 8 statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, also zum Beispiel fürs Rasen, Handytelefonieren am Steuer oder die Missachtung der Kindersicherungspflicht, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Befahren einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.

Das neue Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr sieht nur noch drei Kategorien mit 1, 2 oder 3 Punkten vor. Der Führerschein ist bei 8 Punkten weg statt bisher bei 18.

Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher 1 Punkt in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. 1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist.

Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihn das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte. Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten.

Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt aber von 40 auf 60 Euro.

Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte. Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen.

Ist die Ladung eines Lastwagens nicht sicher verstaut oder ungenügend gesichert, konnte es bei einer Gefährdung bisher 3 Punkte geben; jetzt ist es 1 Punkt.

Nach Ansicht von Daniela Mielchen aus dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden die Regelungen „insgesamt erheblich verschärft“. Das begründet sie vor allem damit, „weil fast alle 1-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf 8 Punkte verkürzten Skala 1-Punkt-Verstöße bleiben“. Erklärtes Ziel des Bundesverkehrsministeriums bei der Reform war es, den Punktekatalog „einfacher, gerechter und transparenter“ zu gestalten.

Werden die alten Punkte umgerechnet?

Ja, sie werden in das neue System übertragen. Aus bis zu 3 alten Punkten wird zum Beispiel 1 in der neuen Kartei, aus 8 bis 10 werden 4 Punkte, und 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto macht 7 Punkte auf dem neuen. Verkehrsrechtsanwältin Mielchen sieht in der Umrechnung eine Ungleichbehandlung: „Wer zum Beispiel wegen eines Handyverstoßes einen Punkt hat, steht auf der neuen Punkteskala genauso da wie Wiederholungstäter, die schon dreimal telefonierend am Steuer erwischt wurden.“ Alte Einträge für Delikte, von denen keine Verkehrsgefährdung ausgeht und für die es deshalb ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Längere Tilgungsfristen für Sünder

Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt, zum Beispiel fürs Telefonieren beim Fahren mit dem Handy in der Hand oder für Tempoverstöße ohne Fahrverbot, verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch wieder vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre.

Dazu zählen etwa das Missachten einer Ampel, die schon eine Sekunde lang „rot“ zeigt, oder eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit, nämlich ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts zu viel. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre. Laut dem TÜV Süd bedeutet das für Betroffene unterm Strich längere Tilgungsfristen als bisher.

Ist der Führerschein künftig schneller in Gefahr?

Anwältin Mielchen sagt: „Unter Umständen ja.“ Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf: „Im neuen System wird der Führerschein nach vier Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, bislang war das nach fünf bis sechs der Fall.“

Werden die Bußgelder teurer?

Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten - dieser Betrag ist die neue Punkte-Eintragungsgrenze.

Das gleiche zahlt laut dem DAV unter anderem auch, wer Kinder im Auto nicht richtig sichert, wer bei Regen, Nebel oder Schnee die falsche Fahrzeugbeleuchtung einschaltet. Auch wer die Ladung nicht ausreichend verzurrt, im Tunnel wendet, den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung mehr als vier Monate überzieht oder bei Schnee und Eis auf Sommerreifen unterwegs ist bekommt einen Eintrag ins Register. Vorfahrt- und Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung oder das Widersetzen gegen eine polizeilichen Anweisung werden mit 70 Euro geahndet. Für all diese Verstöße gibt es mindestens einen Punkt

Weitere Ordnungswidrigkeiten, die ab Mai zwar keinen Punkt mehr nach sich ziehen, dafür aber ein teils deutlich höheres Bußgeld, sind nach Angaben des DAV zum Beispiel: Halten in Feuerwehrzufahrten, verdecktes oder fehlendes Nummernschild, Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage (je 65 Euro) oder das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Plakette (80 Euro).

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der KBA-Homepage, die Auskunft ist kostenlos. Wer einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann sich den Papierkram sparen und die Info online anfordern.

Post vom KBA bekommen Verkehrssünder, wenn sie sogenannte Maßnahmestufen erreichen, erläutert der TÜV Süd: Bei vier bis fünf Punkten kommt eine Ermahnung mit dem Hinweis, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen zu können.

Bei sechs bis sieben Punkten folgt die Verwarnung, dass der Führerscheinentzug droht, bei acht Punkten die Information über die Führerscheinsperre. Um die Lizenz wiederzubekommen, müssen Betroffene die Medizinsch-Psychologische Untersuchung (MPU) - auch als „Idiotentest“ bekannt - erfolgreich absolvieren.

Fahreignungsseminare kosten etwa 400 Euro

Können weiterhin Punkte abgebaut werden? Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen - je zwei in der Fahrschule und bei einem Verkehrspsychologen. Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare und kostet nach Angaben des ADAC je nach Anbieter um die 400 Euro.

Nicht jeder ist einsichtig. Sehen Sie hier die skurrilsten Ausreden der Autofahrer.

Die Grafik veranschaulicht die Umrechnung vom alten ins neue Punktesystem.
Die Grafik veranschaulicht die Umrechnung vom alten ins neue Punktesystem.
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Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein.
Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein.
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