Irrtümer der Autofahrer Irrtümer der Autofahrer: Darf ich mein Smartphone als Navi nutzen?

Wer mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Dabei ist es egal, ob man telefoniert oder eine SMS getippt hat. Doch wie verhält es sich, wenn man das Handy als Navigationsgerät nutzt? Viele Smartphones haben diesen Dienst bereits vorinstalliert. Die Bedienung ist einfach und erklärt sich meist von selbst. Der Nutzer gibt die Adresse ein, das Handy ortet den Standpunkt via GPS und berechnet die Route. Los geht's.
Ist das Smartphone als Navi verboten?
Aber ist das erlaubt? Ist die Nutzung des Handys am Steuer nicht generell verboten? Verkehrsjurist Jost Kärger vom ADAC stellt klar: „Es ist generell verboten, das Smartphone während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Die Nutzung ist also erlaubt, wenn das Telefon in einer Halterung angebracht ist.“
Wo ich das Gerät ablege, ist mir selbst überlassen. „Allerdings ist es schon wegen der Unfallgefahr besser, es in eine dafür vorgesehenen Halterung zu legen. Wenn es bei einem Unfall quer durchs Auto fliegt, könnte das sonst sehr gefährlich werden“, so Kärger.
Auch ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf stellt klar: „Generell ist die Nutzung des Smartphones als Navi im Auto nicht verboten. Beispielsweise darf der Beifahrer das Smartphone während der Fahrt bedienen. Auch darf der Fahrer das Smartphone als Navi nutzen, wenn es fest mit dem Fahrzeug verbunden ist – zum Beispiel durch eine Freisprecheinrichtung. Ohne solch eine feste Verbindung darf der Fahrer das Smartphone nur bedienen, wenn der Motor steht. Auch Zeitablesen ist beispielsweise verboten.“
Darf man die Route während der Fahrt eingeben?
Doch was ist, wenn ich während der Fahrt die Route ändern möchte? „Auch hier gilt, ich darf das Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Ich sollte die Route jedoch vor Fahrtantritt eingeben, da ich sonst zu sehr abgelenkt bin und im Blindflug über die Straße fahre“, so Kärger. Wolf stellt klar: „Schon bei fest verbauten Navis dauert die Ablenkung bis zu 78 Sekunden.“
Klar ist aber auch: Ein konkretes Verbot gibt es bei uns nicht. „Es ist ein Grenzfall. Ich würde empfehlen, lieber anzuhalten und die Route dann einzustellen“, erklärt ADAC-Jurist Kärger.
Wo muss ich mein Smartphone befestigen?
Nicht jeder, der sein Smartphone als Navi nutzt, hat auch eine Halterung für sein Handy. Häufig liegt das gute Stück in der Mittelkonsole oder auf dem Armaturenbrett. Ist das erlaubt? „Konkrete Regeln gibt es in Deutschland nicht. In der Schweiz zum Beispiel ist jedoch genau festgelegt, wo das Gerät abgelegt werden muss. Bei uns darf lediglich das Sichtfeld durch das Mobiltelefon nicht verdeckt werden“, so Kärger.
Was ist zu beachten, falls SMS aufploppen?
Da ein Smartphone nicht nur ein Navi sein kann, sondern in erster Linie als Kommunikationsgerät dient, kann es natürlich auch passieren, dass Nachrichten während der Fahrt empfangen werden. Diese können dann die Navigationskarte verdecken. Darf ich die SMS zumindest wegklicken? „Ich sollte den Blick dabei nicht von der Fahrbahn nehmen. Solange ich das Handy jedoch nicht in die Hand nehme, ist es nicht ausdrücklich verboten, die SMS zu schließen“, erläutert ADAC-Jurist Kärger.
Lesen darf der Autofahrer SMS oder WhatsApp-Nachrichten jedoch nicht und auch Anrufe entgegenzunehmen ist tabu.
Verkehrsrechtsexperte Wolf ergänzt: „Eine Möglichkeit ist die Einbindung in das Infotainment-System des Fahrzeugs, das so genannte Mirroring. Dann dürfen Sie SMS im Kombiinstrument lesen oder sich vorlesen lassen.“
Kärger empfiehlt generell, das Gerät so einzustellen, dass es während der Fahrt keine Nachrichten empfängt. Dies ist bei manchen Smartphones jedoch nicht möglich.
