Finanzpolitik Finanzpolitik: Geländewagen werden künftig wie normale Pkw besteuert

Berlin/dpa. - Im bisherigen Paragraf 23 Absatz 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung heißt es: «Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 Tonnen zu bezeichnen...». Aus dieser Definition leiteten die Finanzämter im Umkehrschluss ab, dass schwerere Fahrzeuge wie Nutzfahrzeuge, also nach Gewicht und damit günstiger besteuert werden als Pkw, hieß es bei den Experten der Länder. Da dieser Paragraf nun aber vom Bundesrat gestrichen worden sei, greife die normale Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionen.
Die bisherige Gewichts-Besteuerung bringt den Besitzern solcherFahrzeuge wie dem VW Touareg oder der Mercedes-Benz M-Klasse derzeit eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil macht im Einzelfall mehrere hundert Euro im Jahr aus.
Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesregierungetwa 212 000 begünstigte Geländewagen mit einem zulässigenGesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen. Von ihnen könnten die Länderbei Beseitigung des Privilegs künftig etwa 37 Millionen Euro Steuernmehr kassieren als bisher. Das wären etwa 0,5 Prozent der gesamtenKfz-Steuereinnahmen der Länder, die 2003 insgesamt 7,3 MilliardenEuro ausmachten. Die Länder, die für diese Steuer zuständig sind,hatten in verschiedenen Konferenzen ihrer Finanz- und Umweltministerdie Absicht bekräftigt, das Steuerprivileg zu beseitigen.
