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Fahnen, Schals Fahnen, Schals: Diese WM-Deko ist am Auto erlaubt

03.06.2014, 15:03
Schön anzusehen, aber eigentlich verboten: Große Fahnen, die den Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen könnten, sind laut Straßenverkehrsordnung tabu.
Schön anzusehen, aber eigentlich verboten: Große Fahnen, die den Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen könnten, sind laut Straßenverkehrsordnung tabu. dpa Lizenz

Die gute Nachricht zuerst: Die farbenfrohe Deko ist erlaubt. Allerdings nur, solange sie die Sicht beim Fahren nicht behindert oder andere gefährdet. Generell gilt: Der Fahrer muss sicherstellen, dass seine Sicht und sein Gehör durch die Mitfahrer und die Dekoration („Ladung“) nicht beeinträchtigt werden (§23 StVO).

Doch Vorsicht: „Fähnchen können leicht abreißen und Unfälle verursachen, wenn sie auf die Frontscheibe eines dahinter fahrenden Fahrzeugs oder das Visier eines Motorradfahrers fliegen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Er rät deshalb, die Befestigung zwischendurch zu überprüfen und die Fähnchen vor Autobahnfahrten besser abzunehmen. Laut Straßenverkehrsordnung ist Flagge zeigen grundsätzlich erlaubt. Besonders verbreitet sind Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden.

Im Stadtverkehr sind sie in der Regel sicher. Bei hoher Geschwindigkeit auf Schnellstraßen und Autobahnen können sie sich aber selbstständig machen und nachfolgende Autofahrer gefährden. Zudem sollten Fans bei sommerlichen Temperaturen daran denken, nicht das Fenster herunterzukurbeln – die Fähnchen können wegfliegen.

Große Flaggen sind verboten

Anders ist die Situation bei großen Flaggen mit langen Stangen: Sie sind im und am Auto verboten. „Auch im Autokorso bei niedriger Geschwindigkeit ist das Schwenken tabu. Die Fahnen behindern die Sicht, lenken ab und die Fahnenstange kann andere Fans und Verkehrsteilnehmer verletzen“, so Walter. Autofahrer sind selbst dafür verantwortlich, mögliche Gefahrenquellen abzuschätzen.

Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen lässt, muss Ärger mit der Polizei einkalkulieren. Laut § 22 der StVO dürfen Fahrzeug samt „Ladung“ - also Fahne - nicht breiter als 2,55 Meter sein.

Walter empfiehlt, beim Kauf von Wimpeln, Flaggen und Co. unbedingt auf gute Qualität zu achten. „Insbesondere bei der Halterung gibt es große Unterschiede. Um Billigware aus dem Ausland sollten Fans besser einen großen Bogen machen.“

Blinker nicht verdecken!

Neben Fahnen sind auch Spiegelüberzieher – sogenannte Car-Bikinis – für das Auto in Schwarz-Rot-Gold während der Fußball-WM sehr populär. Fahrer dürfen sie aber nur anbringen, wenn dadurch nicht die Blinkleuchten verdeckt werden. Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin.

Gerade bei neueren Modellen sind die Leuchten oft in die Außenspiegel integriert - hier müssen Fußballfans also auf andere Art Flagge zeigen. Außerdem müssen die Überzieher grundsätzlich so fest sitzen, dass sie nicht verrutschen und die Sicht des Fahrers verdecken.

Hierauf müssen Sie achten:

Wie lange die Fans ihre WM-Dekoration zeigen und ob es Grund zum Feiern gibt, wird sich ab dem 16. Juni zeigen, dann startet die Deutsche Nationalmannschaft gegen Portugal in die Weltmeisterschaft in Brasilien. (Mit Material der dpa und der R+V Versicherung)

Es ist mehr verboten, als viele denken. In unserer Bilderstrecke finden Sie die falschen Annahmen der Autofahrer.

Kleine Fahnen, die am Fenster befestigt werden, sind erlaubt, müssen jedoch abgenommen werden, wenn die Scheibe herunter gefahren wird.
Kleine Fahnen, die am Fenster befestigt werden, sind erlaubt, müssen jedoch abgenommen werden, wenn die Scheibe herunter gefahren wird.
dpa Lizenz
Die Vuvuzela war bei der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika das Fanutensil schlecht hin. Wohl nur die wenigsten Anhänger würden sie bei dieser WM vermissen.
Die Vuvuzela war bei der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika das Fanutensil schlecht hin. Wohl nur die wenigsten Anhänger würden sie bei dieser WM vermissen.
dpa Lizenz