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Bei Einfahrt in Kreisverkehr nicht blinken

10.03.2016, 09:01
Signale geben: Auch im Kreisverkehr ist der richtige Einsatz des Blinkers ein wichtiger Hinweis für die anderen Verkehrsteilnehmer. Foto: DVR
Signale geben: Auch im Kreisverkehr ist der richtige Einsatz des Blinkers ein wichtiger Hinweis für die anderen Verkehrsteilnehmer. Foto: DVR tmn

München - Wer in einen Kreisverkehr hineinfährt, darf nicht blinken. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kreisverkehr verlässt, ist dagegen zum Blinken verpflichtet.

Dann sollte möglichst zeitig geblinkt werden, damit andere Autos früher in den Kreisverkehr einfahren können, erklärt der Automobilclub. Auch bei abknickender Vorfahrt und auf Straßen mit Richtungspfeilen gelte die Plicht, den Blinker zu setzen.

Gerade in der Stadt könnten Autofahrer durch korrektes Blinken die Unfallgefahr verringern. Ein Drittel der Autofahrer sind laut ADAC aber Blinkmuffel - und müssen mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. (dpa/tmn)