Ausschluss nicht erlaubt Ausschluss nicht erlaubt: Seminar überfüllt - Studenten haben Recht auf Teilnahme

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl aus pädagogischen Gründen ist generell nicht erlaubt. Zulässig können dagegen Beschränkungen aus Sachgründen sein – etwa wegen einer begrenzten Anzahl an Laborplätzen.
Dann muss die Hochschule allerdings nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Ist es zum Beispiel möglich, dass sich mehrere Studierende einen Laborplatz teilen? Außerdem muss die Auswahl der Teilnehmer rechtmäßig erfolgt sein.
Überfüllte Hörsäle kennen laut einer Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) viele Studierende: So hat mehr als jeder Fünfte (23 Prozent) damit häufig zu kämpfen. Fast jeden Zweiten (47 Prozent) beeinträchtigt die Anmeldepflicht bei Veranstaltungen. (dpa)