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Ab 1. Juli Ab 1. Juli: Wie funktioniert das neue Elterngeld Plus?

Von Katharina Hölter 29.06.2015, 11:35
Mama, Papa, Geld. Das neue Elterngeld Plus ist da.
Mama, Papa, Geld. Das neue Elterngeld Plus ist da. dpa Lizenz

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen Elterngeld Plus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lang Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab dem 1. Juli zur Welt kommt. Für Arbeitgeber wird das zu einer Herausforderung.

Wie war die Elterngeld-Regelung bislang?
Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue Elterngeld Plus kann damit kombiniert werden oder ein Ersatz sein.

Was ändert sich durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus?
Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein ElterngeldPlus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten können.

Wie hoch sind die Leistungen?
Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde - mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Was ist das Ziel des neuen Gesetzes?
Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurückkehren und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. „Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden“, erklärt Schwesig in einer Broschüre.

Was kritisieren Arbeitgeber und Verbände?
Das Gesetz stößt bei Verbänden und Experten zwar auf breite Zustimmung, einige Kritikpunkte bleiben aber bestehen. Dem Familienbund der Katholiken erscheinen die Regelungen „sehr kompliziert“. Für Familien sei es schwierig, die Rechtsfolgen der Varianten zu überschauen. Auch auf Verwaltungsebene könne es häufiger zu Fehlern kommen.

Und die Kritik der Arbeitgeberverbände?

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Problematisch sei allerdings, dass Arbeitnehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungspausen einlegen können. „Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungssicherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssen“, erklärte ein Sprecher. (dpa)

Mehr Informationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantwortet auf seiner Webseite Fragen zum neuen Elterngeld. Außerdem stehen auf der neu eingerichteten Webseite www.elterngeld-plus.de Broschüren zum Download. Das Ministerium nennt folgendes Anwendungsbeispiel:

Ein Fallbeispiel zur Illustration

„Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate Elterngeld Plus beziehen. Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Möglich ist auch, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate Elterngeld Plus beziehen. Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen.“

Sie wollen wissen, wie viel und wie lange Sie Elterngeld bekommen? Probieren Sie den neuen Elterngeld-Schnellrechner des Familienministeriums aus.

Ein Vorbild? Kinder und Karriere bei Familie von der Leyen.
Ein Vorbild? Kinder und Karriere bei Familie von der Leyen.
dpa Lizenz