Gartenbedarf, Fußpflege, Friseure Corona: Diese Lockerungen gelten ab 1. März

Berlin/Köln - Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch über neue Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert.
In Kürze: Die Corona-Maßnahmen wirken laut Bund und Ländern und in vielen Regionen ist eine Verbesserung der Lage in Sicht – und damit Regel-Lockerungen. Gleichzeitig ergreifen Kanzleramt und Länderchefs aber neue Maßnahmen, um die Virus-Mutationen in den Griff zu bekommen und eine dritte Welle zu verhindern.
Die neuen Beschlüsse im Überblick.
Lockdown
Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder nach intensiven Diskussionen. Merkel beharrte zunächst auf dem 14. März, mehrere Ministerpräsidenten wollten die Verlängerung um eine Woche verkürzen.
Kriterien für Lockerungen und Öffnungen
Eine konkretes Datum, wann welche Geschäfte, Schulen und Läden wieder geöffnet werden sollen, wurde nicht beschlossen. Stattdessen sollen die Länder eine „sichere und gerechte“ Öffnungsstrategie erarbeiten.
Lockerungen werden an einen stabilen Inzidenzwert von unter 35, also einen Wert von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über mindestens drei Tage gebunden. Ab diesem Wert sollen Einzelhandel, Musseen, Galerien und Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen nach Entscheidung der Länder und in Abstimmung mit den Nachbarländern wieder öffnen dürfen.
Sollte die Inzidenz vor dem nächsten Corona-Gipfel im März unter 35 sinken, soll der Lockdown auch dann bereits gelockert werden können.
Wirtschaftsvertreter und die Opposition hatten mehrfach die unkonkrete Öffnungsstrategie von Bund und Ländern kritisiert.
Lesen Sie hier die Beschlüsse vom 10. Februar im Wortlaut:
Kontaktbeschränkungen
Die Regeln für soziale Kontakte werden beibehalten: Personen eines Hausstands dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. In Köln gilt diese Regel auch in den eigenen vier Wänden. Private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen möglichst vermieden werden.
Kitas, Schulen und Unterricht
Der Umgang mit Schulen, Kitas und Unterricht soll Ländersache sein. Weil es zwischen den Ländern große Unterschiede gibt, war dies einer der meistdiskutiertesten Punkte – besonders die Öffnung von Grundschulen stand im Fokus. Schulen und Kitas sollen bei Öffnungen Priorität haben.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigte an, Schulen bereits ab dem 22. Februar wieder schrittweise zu öffnen. Zunächst sollen Grundschüler im Wechselmodell unterrichtet werden, nach dem Schüler nicht länger als fünf Tage am Stück in einer Variante lernen sollen. Auch Prüfungsjahrgänge sollen laut NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer „in die Schulen geholt“ werden. Ab einer Inzidenz unter 50 werde landesweit wieder Präsenzunterricht eingeführt.
Auch nach vergangenen Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) hat Nordrhein-Westfalen eigene Beschlüsse für Schulen und Unterricht gefasst, die sich stark von anderen Bundesländern unterscheiden.
Friseure
Ausnahme für angeschlagene Branche: Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen bereits am dem 1. März wieder öffnen. Im Laden müssen medizinische Masken getragen werden. In NRW soll auch die Fußpflege am 1. März wieder öffnen.
Maskenpflicht
Die Regel bleibt: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen medizinische Masken – oder besser noch FFP2-Masken getragen werden. NRW hatte die Regel nach Vorlage des vergangenen Corona-Gipfels umgesetzt.
Neue Maßstäbe und Grenzwerte
Neben der Sieben-Tage-Inzidenz, auch Inzidenzzahl genannt, soll jetzt der Reproduktionswert, genannt R-Wert, stärker betrachtet werden. Der R-Wert zeigt an, wie viele Menschen ein Infizierter ansteckt.
Neben der Inzidenz-Marke von 50 soll auch der R-Wert höchstens bei 0,7 liegen, bevor beispielsweise Einzelhandel, Gastronomie oder Kinos wieder geöffnet werden sollen. Der Wert sei so wichtig, weil er besser die Aggressivität und Ansteckungsgefahr der Mutationen abbilde. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag der Sieben-Tage-R-Wert deutschlandweit am Mittwoch bei 0,82.
Homeoffice
Wie auch nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz appellieren Bund und Länder an Arbeitgeber, alles dafür zu tun, damit das Arbeiten am mobilen Arbeitsplatz möglich gemacht wird.
Impfungen
Die Impf-Kampagne wird fortgesetzt. Der Bund übernimmt die organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Impfstoff. Länder müssen mit Impfzentren die nötigen Strukturen schaffen. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen.
Corona-Tests für Zuhause
Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung werden als „weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten“ angesehen. Neue Testmethoden sollen schnell geprüft und auf den Markt gebracht werden. Die Einschränkung: Die Tests müssen hochwertig sein, um falsch-negative Ergebnisse zu reduzieren.
Der nächste Corona-Gipfel soll am 3. März stattfinden.