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Kreistag Wittenberg Rund die Hälfte der Wittenberger Kreisräte scheidet aus: Das sind die letzten Beschlüsse 

In der letzten Sitzung des Wittenberger Kreistags wurden entscheidende Beschlüsse zur Verlängerung der Schulsozialarbeit und zur Sicherung des ÖPNV gefasst. Die Hälfte der Mitglieder scheidet aus, neue Herausforderungen stehen bevor.

Von Marcel Duclaud Aktualisiert: 12.06.2024, 14:09
Mitglieder des  Wittenberger Kreistags, der noch einige Wochen   im Dienst ist. Am 4. Juli konstituiert sich der  neu gewählte Kreistag.
Mitglieder des Wittenberger Kreistags, der noch einige Wochen im Dienst ist. Am 4. Juli konstituiert sich der neu gewählte Kreistag. (Foto: Marcel Duclaud)

Wittenberg/MZ. - Die Wahl vom Sonntag sorgt für Veränderungen. Auch das ist deutlich geworden bei der letzten Sitzung des Kreistags in dieser Wahlperiode. Die fand just am Tag darauf statt, am Montag. Und sie begann mit einem Gruppenfoto.

Einige der Kreisräte darauf, darunter manche, die das politische Gremium viele Jahre lang geprägt haben, werden künftig nicht mehr dabei sein. Rund die Hälfte. 25 Mitglieder des aktuellen Kreistages wurden in den neuen gewählt, 23 aber werden ihm nicht mehr angehören. Einige, weil sie nicht mehr angetreten sind, andere, weil die Zahl der Stimmen nicht gereicht hat.

Landrat Christian Tylsch (CDU) dankte allen: „Ehrenamtliches Engagement“, sagte er unter anderem, „ist keine Selbstverständlichkeit und bei so mancher öffentlichen Kritik an ’den Politikern’ verlangt es besonders viel Idealismus und Opferbereitschaft.“

Tylsch nutzte die Gelegenheit zudem, den Wahlhelfern zu danken, fast 1.500 waren es im Landkreis Wittenberg. Oft sei bis in die frühen Morgenstunden ausgezählt worden. „Zehn Stunden im Wahllokal und/oder zehn weitere Stunden Auszählung sind eine große Herausforderung“, so der Landrat, der von einer „gewaltigen Leistung“ spricht.

Was Tylsch zudem anmerkt, ist die gestiegene Wahlbeteiligung. Im Vergleich zur letzten Kommunalwahl seien 6,3 Prozent mehr zur Wahl gegangen. Sein Fazit: „Dass in dem Jahr, in dem unser Grundgesetz 75. Geburtstag feiert, wieder mehr Menschen zur Wahl gehen, ist gut und richtig.“

Verlängerung der Schulsozialarbeit

Thematisch ging es beim Kreistag einmal mehr um die Schulsozialarbeit. Zum einen wurde bei drei Enthaltungen der Beschluss gefasst, dass die Budgets für die präventive Jugendhilfe bis zum Haushaltsjahr 2028 verlängert werden.

Das ist eine Voraussetzung für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis, weil die über den Europäischen Sozialfonds geförderten Stellen, und das sind die meisten, künftig mit einem Eigenanteil versehen werden müssen. Das Land hat zudem signalisiert, dass es „aufgrund einer Evaluation der verfügbaren EU-Mittel“ nun möglich sei, zusätzlich Stellen zu fördern: von Januar 2025 bis Juli 2028, zu 60 Prozent.

Auf den Landkreis entfielen vier zusätzliche Stellen, wie es heißt. Allerdings sollten dafür Stellen, die bisher zu 100 Prozent durch den Landkreis finanziert werden, in Betracht kommen. Was eine Entlastung des präventiven Budgets ermögliche, „das ja ohnehin in den nächsten Jahren durch den nun erforderlichen Eigenanteil angespannt ist“.

Sicherung des ÖPNV

Neues gibt es auch beim Thema Öffentlicher Nahverkehr. Laut Landrat ist der „Genehmigungswettbewerb zur Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung einschließlich der Genehmigung der Linienbedarfsverkehre“ inzwischen abgeschlossen.

Einen entsprechenden Antrag habe die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb zusammen mit der Wolfgang Säger GmbH und der Nahverkehrsgesellschaft Jessen mbH gemeinschaftlich gestellt. Tylsch: „Weitere Anträge wurden nicht gestellt.“

Genehmigung der Linienverkehre

Nach Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erfülle der Antrag die Kriterien des Nahverkehrsplanes und entspreche den Interessen des Kreises. Die Genehmigung für den Linienverkehr sei daher mit Bescheid vom 30. April für zehn Jahre mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2034 erteilt worden. Die Betriebsführung liege bei Vetter, so die Information.

Der Nahverkehrsplan des Landkreises, der bis 2033 gilt, sieht indes vor, dass die „Verkehrserschließung durch eine bedarfsgerechte Bedienung mit festen Fahrplanfahrten“ und ergänzend durch eine flexible Bedienung ohne Fahrplan- und Linienbindung erfolgen solle. Sprich durch den Anrufbus Flex.

Flexibles Angebot durch Anrufbus

Dafür war ein weiteres Verfahren notwendig. Antragsteller waren hier nach Angaben der Verwaltung die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb und die Personenverkehr Schröter GmbH. Auch in dem Fall ist die Genehmigung erteilt, ebenfalls mit einer Laufzeit von zehn Jahren.

„Damit“, sagte der Landrat am Montag, „ist ein längerer Prozess der Organisation des ÖPNV im Landkreis abgeschlossen und wir haben auch in den nächsten zehn Jahren einen gesicherten öffentlichen Nahverkehr.“

Dass er sich mehr gewünscht habe, räumt Tylsch ein: „Aber angesichts fehlender Mittel und einer ÖPNV-Förderung des Bundes, die den ländlichen Raum abkoppelt statt in anzubinden, ist die Sicherung des Status Quo das bestmögliche Ergebnis für den Landkreis.“