Julian Stratenschulte/dpaBcduegeBp6cFI53QK16If9ecI72 In Dessau-Roßlau hat in dieser Woche der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar begonnen. Dies ist nun möglich, da am Sonntag, 12. Januar, der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis war, teilt Kreiswahlleiter Volker Krüger mit.
In das Wählerverzeichnis werden alle eingetragen, die bei der jeweiligen Meldebehörde gemeldet sind. Die Gemeinden haben für den Versand der Wahlbenachrichtigungen Zeit bis zum 2. Februar. „Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich unverzüglich zur Klärung der Wahlberechtigung an seine Gemeinde wenden“, so Krüger.
Fristen für den Antrag des Wahlscheins sind verkürzt Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 23. Februar ihre Stimme abgeben können. Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung startet auch das Briefwahlgeschäft. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl und den dadurch deutlich verkürzten Fristen ist zwar derzeit die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl) möglich und auch sinnvoll, wie Krüger erklärt.
Er verweist aber darauf, dass die Unterlagen wohl erst ab dem 10. Februar versendet werden. Stimmzettel könnten erst gedruckt werden, wenn das Verfahren für die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgeschlossen ist. Das wird wohl erst am 30. Januar der Fall sein.
Zeitfenster für die Briefwahl wird wohl nur zwei Wochen betragen Das bedeutet, dass das Zeitfenster für die Briefwahl nur zwei Wochen beträgt. In dieser Zeit müssen die Briefwahlunterlagen verschickt, von den Briefwählenden ausgefüllt und von ihnen zurückgeschickt werden. Die Unterlagen müssen bis zum 23. Februar, 18 Uhr, in der Gemeindebehörde vorliegen. Wer Bedenken hat, dies nicht einhalten zu können, dem empfiehlt Krüger am 23. Februar den Gang ins Wahllokal.
Grundsätzlich können die Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich, jedoch nicht telefonisch beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung genüge getan, so der Kreiswahlleiter.
Wahlberechtigte mit körperlichen Einschränkungen können sich durch eine andere Person helfen lassen Wahlberechtigte mit einer körperlichen Beeinträchtigung können sich bei der Antragstellung durch eine andere Person helfen lassen.
Im Wahlscheinantrag müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Diese Angaben werden im Vordruck für einen Wahlscheinantrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, verlangt. Der Vordruck muss aber nicht verwendet werden.