DFB-Urteil DFB-Urteil für den 1.FC Magdeburg: Wieder leerer Block U und saftige Geldstrafe für den FCM
Magdeburg - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat den 1.FC Magdeburg am Donnerstag nach knapp sechs Stunden Verhandlung zu einem erneuten Zuschauer-Teilausschluss verurteilt. Das betroffene Spiel wäre - stand jetzt - ausgerechnet das Derby gegen den Halleschen FC am 26. November. Das Duell steht nach dem Tod des FCM-Fan Hannes S. unter besonderen Vorzeichen.
Außerdem droht auch das zweite Ostderby gegen Hansa Rostock ohne Fans in der FCM-Fankurve ausgetragen zu werden.
In dem Urteil, das verschiedene Vorfälle rund um das DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 21. August behandelte, heißt es: "Der Verein hat das dritte auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (Schließung der Zuschauerbereiche Nordtribüne, Blöcke 3 bis 5 und des Blockes 12 der Osttribüne) auszutragen."
Außerdem wurde eine Bewährung aus früheren Verfahren widerrufen. Demnach muss der 1. FCM im zweiten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel die Zuschauerblöcke drei bis sechs auf der Nordtribüne schließen.
FCM wird wohl Einspruch einlegen
Stimmt der Verein dem Urteil zu, würde das bedeuten, der FCM könnte in den anstehenden Heimspielen gegen Chemnitz noch alle Stadionbereiche öffnen. In den anschließenden Ostderbys gegen Rostock und den HFC müssten die Tribünenbereiche dann geschlossen gehalten werden.
Allerdings kann der Verein kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, wird das Urteil erst später rechtskräftig, die Derbys dürften vor jeweils wohl ausverkauften Haus ausgetragen werden. Auf die Duelle mit Rostock und Halle folgen anschließend weit weniger brisante Heimspiele gegen Aalen und Lotte.
FCM-Präsident Fechner zeigte sich über das Urteil verärgert und ließ durchblicken, Einspruch einzulegen. Er sagte: „Wesentliche Sachverhalte sind in der heutigen Verhandlung bis zuletzt strittig geblieben. Dass unser Verein an der Aufklärung in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden vorbildlich mitgewirkt hat, wurde seitens des Sportgerichtes nicht hinreichend gewürdigt. Dasselbe gilt für den Umstand, dass wir gegenüber diversen ermittelten Störern bereits mehrjährige Stadionverbote ausgesprochen haben. Auch zwei nicht der Magdeburger Fanszene zugehörige Zuschauer, die verfassungsfeindliche Gesten gezeigt haben, sind vom 1. FC Magdeburg konsequent bestraft worden. Nichtsdestotrotz haben wir bereits in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft jedwedes diskriminierendes Fanverhalten und Schmährufe wie „Ihr Zigeuner“ auf das entschiedenste verurteilen und sanktionieren.“
Hitlergruß und verunglimpfende Sprechchöre
Über den Zuschauer-Ausschluss hinaus, verurteilte das Gericht, unter der Leitung von Stephan Oberholz, den Drittligisten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro, von diesem Betrag können 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus verwendet werden.
„Die Magdeburger Anhänger auf der Nordtribüne stimmten während des Spiels mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge an“, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem wurde der „Hitler- und Kühnengruß gezeigt“. Deshalb widerrief das Sportgericht die Bewährung eines Urteils des DFB-Bundesgerichts vom 17. August 2016. Darin hatte das DFB-Bundesgericht einen Zuschauer-Teilausschluss für das übernächste Heimspiel angeordnet.
Nach verschiedenen Vorfällen in der Vergangenheit, hatte der FCM schon am 8. Spieltag gegen die Zweitvertrettung von Werder Bremen die Fanblöcke hinter dem Tor geschlossen, 5000 Fans die Eintrittskarte entziehen und 30.000 Euro Geldstrafe zahlen müssen.
Frankfurt zu zwei Teilausschlüssen verurteilt
Im Bereich des Gästeblocks waren am 21. August mehrfach Böller und Rauch gezündet worden, heißt es in der Urteilsbegründung, zudem wurden in mindestens zwei Fällen gezielt Leuchtraketen abgeschossen. Magdeburger Fans seien in den Innenraum eingedrungen. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel für elf Minuten und beorderte beide Mannschaften in die Kabinen.
Bundesligist Eintracht Frankfurt war vom DFB-Sportgericht unter anderem zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt worden. So muss der Fanblock bei den nächsten Heimspielen an diesem Samstag gegen Bayern München und den FC Ingolstadt (DFB-Pokal) geschlossen werden.