Zugunglück in Thüringen Zugunglück in Thüringen: Ermittler werten jetzt den Funkverkehr aus

Weimar/dpa. - Bei der Suche nach der Ursache für das schwere Zugunglück von Weimar (Thüringen) konzentrieren sich die Ermittlungen auf den Funkverkehr zwischen Lokführern und Zugleiter. Wenn zwei Züge in den gleichen Abschnitt einfahren, lege das einen Fehler nahe, sagte ein Sprecher des Eisenbahnbundesamtes am Montag in Bonn, das die Aufzeichnungen auswertet. Bei dem Zusammenstoß auf der eingleisigen Strecke zwischen Weimar und Holzdorf kam am Sonntag eine 77-jährige Frau ums Leben. 29 Menschen wurden verletzt. Von ihnen liegen nach Angaben der Deutschen Bahn noch 18 in Krankenhäusern.
Der Zugleiter im Berkaer Bahnhof in Weimar sei bereits vernommen worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt. Sie machte keine näheren Angaben. Der Zugleiter gibt dem im Ausweichbahnhof Holzdorf wartenden Zug normalerweise per Funk freie Fahrt, wenn der aus Weimar kommende Gegenzug den kleinen Bahnhof erreicht hat. Der 56-jährige Lokführer des Zuges, der in Holzdorf zu früh abfuhr, sei so schwer verletzt worden, dass er nicht so bald vernommen werden könne, hieß es.
Sein leicht verletzter 55-jähriger Kollege aus dem Weimarer Zug werde in den nächsten Tagen befragt, sagte die Sprecherin. Ausgewertet werden auch Disketten aus Fahrtenschreibern der Triebwagen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Züge verspätet waren.
Der Regionalverkehr auf der Strecke Weimar-Kranichfeld sollte am Montagabend wieder starten. Die Strecke sei nach bisherigen Erkenntnissen nicht beschädigt worden. Unterdessen haben Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes der Bahn und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Thüringen die Verletzten in den Krankenhäusern besucht.
Die Staatsanwaltschaft hat bisher noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet. Erst wenn das jetzige so genannte Todesermittlungsverfahren entsprechende Anhaltspunkte liefere, sei ein Verfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs möglich. Die Behörde rechnet in den nächsten Tagen mit den Ergebnissen des Eisenbahnbundesamtes, das parallel zur Staatsanwaltschaft ermittelt.
