Einkommen Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen deutlich verringert
Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommensverhältnisse von Geringverdienern etwas verbessert. Das betrifft auch viele Menschen in Thüringen.
![In Thüringen ist die Zahl der Niedriglohnjobs gesunken (Symbolbild).](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/06/05a7ff14-81df-4be8-8c38-7868f9badf3e.jpeg?w=1024&auto=format)
Erfurt - Die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen hat sich nach Angaben des Statistischen Landesamts seit 2014 fast halbiert. Sie ging zwischen April 2014 und April 2024 von 291.000 auf 147.000 zurück, wie die Statistiker mitteilten. Im April des vergangenen Jahres erhielten demnach 17,4 Prozent der Beschäftigten eine Vergütung unterhalb der für das Vorjahr errechneten bundesweiten Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro brutto pro Stunde; das war knapp jeder sechste Job.
Zum Niedriglohnsektor zählen mit Ausnahme der Auszubildenden alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden.
Geringverdiener haben höchstens 12,96 Euro pro Stunde
Geringverdiener-Bruttostundenverdienste beliefen sich im April 2024 auf maximal 12,96 Euro pro Stunde. Besserverdienende hingegen kamen auf mindestens 31,37 Euro. Als besserverdienend gilt das Zehntel der Beschäftigten mit den höchsten Bruttostundenverdiensten. Der Lohn von Besserverdienern sei somit mehr als zweimal so hoch ausgefallen wie der von Geringverdienern. Zehn Jahre zuvor sei er dreimal so hoch gewesen.
Prozentual hat der Verdienst von Geringverdienern zwischen 2014 und 2024 den Statistikern zufolge mit knapp 79 Prozent deutlich stärker zugenommen als der von Besserverdienern, der um 38,5 Prozent zulegte.
Effekt des Mindestlohns
2015 war in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt worden, er ist seitdem in mehreren Schritten erhöht worden. Im vergangenen Jahr betrug er 12,41 Euro brutto, seit Jahresbeginn 2025 sind es 12,82 Euro. Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 lag die bundesweite Niedriglohnschwelle bei 10 Euro.
Die Daten beziehen sich auf Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Die Statistiker hatten für die Jahre 2014 und 2024 Stichproben zur Verdienstentwicklung in 2.300 beziehungsweise 2.400 Betrieben erhoben.