Kriminalität Zahl der Flüchtlinge in psychiatrischer Behandlung unbekannt
Viele Flüchtlinge, die kein Asyl genießen, werden aus humanitären Gründen nicht abgeschoben. Ein Grund kann etwa die fehlende medizinische Behandlungsmöglichkeit im Heimatland sein.
Berlin - Der Berliner Senat weiß nicht, wie viele Ausländer in Berlin, die ausreisepflichtig sind, zugleich in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung waren oder sind. Das werde statistisch nicht erfasst, antwortete Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) nun im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf eine Frage der CDU im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff eines wohl psychisch kranken Mannes auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg.
Derzeit seien 16.763 Menschen in Berlin ausreisepflichtig, sagte Hochgrebe. Davon würden etwa 14.000 Menschen eine Duldung genießen, also zum Teil aus humanitären Gründen nicht abgeschoben. So gelte auch, dass psychisch kranke Menschen nicht abgeschoben würden, wenn es in ihren Herkunftsländern keine Behandlungsmöglichkeiten gebe.
Dann müsse in Deutschland für eine Behandlung gesorgt werden, sagte Hochgrebe. Vor allem bei gewalttätigen Menschen, die zwingend behandelt werden müssten, um alle anderen zu schützen. Dafür gebe es auch entsprechende Einrichtungen und Möglichkeiten.