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Wissenschaft Wissenschaft: Wie viel ist Ötzi wert?

20.11.2003, 09:30
Gletschermumie «Ötzi» (Archivfoto: dpa)
Gletschermumie «Ötzi» (Archivfoto: dpa) dpa

Rom/Bozen/dpa. - Leben und Tod des Gletschermannes Ötzi haben in den vergangenen 12 Jahren die Fantasie von Wissenschaftlern und Kriminologen beflügelt. Er ist Gegenstand unzähliger Forschungen, immer wieder gibt es neue Spekulationen über seine Todesursache. Bald könnte die 5300 Jahre alte Mumie aus dem Eis im Mittelpunkt einer noch bizarreren Untersuchung stehen. Falls es im Finderlohn-Streit zwischen dem Nürnberger Ehepaar Simon und der Provinz Südtirol zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, müssen archäologische Finanz-Experten ran. Die Frage heißt: «Wie viel ist Ötzi wert?»

Anfang November waren Helmut und Erika Simon vom Landgericht Bozen offiziell als Finder Ötzis anerkannt worden. Jetzt gibt es noch Uneinigkeit über eine «angemessene» Belohnung. Die Simons halten einen Finderlohn in Höhe von 150 000 bis 250 000 Euro für angemessen, da Ötzi ja einen Nutzen für die Allgemeinheit darstelle und mit ihm zusätzlich ordentlich Geschäft gemacht werde. Das Land Südtirol bot dem Ehepaar 50 000 Euro an. Falls sich die Parteien nicht einigen können, sieht das Gesetz vor, dass dem Finder eines archäologischen Gutes ein Lohn von bis zu 25 Prozent des Wertes zusteht. Dann müsste eine Kommission von drei Experten den Wert von Ötzi beziffern.

«Aber wie wollen Sie denn den Wert einer Leiche festlegen, sei sie auch noch so alt?», fragt Stefan Beikircher vom Rechtsamt der Provinz Südtirol. Und Angelika Fleckinger vom Archäologiemuseum Bozen, wo der Gletschermann ausgestellt ist, fügt hinzu: «Da die Auffindung einer archäologisch wertvollen Mumie und die Forderung nach einer Fundprämie ein Präzedenzfall sind, können wir den Wert der Mumie nicht kommerziell einordnen.»

Zudem müssten in eine solche «finanzielle» Bestimmung natürlich Kriterien einfließen, die nicht direkt mit dem archäologischen Wert in Zusammenhang stehen. «Wer macht wie viel Profit mit dem Namen Ötzi?», lautet die zentrale Frage. Da beginnen auch schon die Schwierigkeiten, denn der Name an sich ist rechtlich nicht geschützt.

Und so kann im Grunde jeder Ötzi für Werbezwecke nutzen, wie etwa geschehen bei der Ötzi-Serie der Ferrero-Überraschungseier oder im Fall des Tiroler Musikers DJ Ötzi. Zudem erwirtschaftet das Archäologiemuseum als Non-Profit-Organisation selbst keinen Gewinn. Die Eintrittsgelder fließen allesamt in den Finanzbedarf des Museums, der Museumsshop ist gegen eine feste Miete verpachtet, so dass nur ein Bruchteil der Einnahmen an das Museum gehen.

Auch gehört der Eismann nicht der Provinz Südtirol, sondern ist allgemeines Kulturgut. Beikircher bringt die Rechtslage auf den Punkt: «Wir können den Ötzi zum Beispiel nicht verkaufen und wir können ihn auch nicht versteigern wie einen Van Gogh.» Bleibt zu hoffen, dass die Simons und Südtirol zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Man sei da «guter Hoffnung», hieß es zuletzt von beiden Seiten.