Energie Wind- und Solarausbau: Netzkosten sollen fallen
Brandenburgs Landesregierung kämpft seit langem für eine Strompreisreform und hält das bisherige System für ungerecht. Jetzt liegt ein Vorschlag der Bundesnetzagentur auf dem Tisch, der eine finanzielle Entlastung für Verbraucher bringen kann.
Bonn/Potsdam - Haushalte und Unternehmen sollen in Regionen mit einem starken Ausbau der Wind- und Solarkraft bei den Stromnetzentgelten entlastet werden - dazu gehört Brandenburg. Die Landesregierung hat seit langem auf eine gerechtere Verteilung der Kosten gedrungen. Am Freitag stellte die Bundesnetzagentur einen Reformvorschlag vor. Laut Netzagentur kann bei einer Umsetzung des Vorschlags ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden um bis zu 120 Euro im Jahr entlastet werden.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, dies sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sieht aber noch Änderungsbedarf. „Schon viel zu lange zahlen Bürger und Unternehmen aus Regionen, die besonders viel Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, die höchsten Netzentgelte“, sagte Woidke der Deutschen Presse-Agentur. „Diese Ungerechtigkeit ist nicht mehr zu vermitteln.“ Das Land werde den Vorschlag im Detail prüfen. „Das betrifft vor allem die vorgesehene Höhe der Entlastung. Hier muss noch nach oben nachgeschärft werden. Der Starttermin 2025 ist mir zu spät.“
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach befürwortete den Vorstoß. „Es kann nicht sein, dass in den Bundesländern, die den Ausbau der erneuerbaren Energien am konsequentesten vorantreiben, die Verbraucher am Ende die höchsten Stromkosten haben“, sagte der SPD-Politiker.
„Auch wenn ich mir eine stärkere Entlastung gewünscht hätte, sind die Vorschläge erstmals ein Schritt in die richtige Richtung, da sie die Kosten gleichmäßiger auf die Verbraucher verteilen“, sagte Steinbach.
Nach den Vorstellungen der Netzagentur sollen die höheren Kosten in Regionen mit einem starken Ausbau von Wind- und Solaranlagen auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt werden. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute. Wir wollen eine gerechtere Verteilung der Kosten erreichen“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strompreises.
Netzkosten werden über die Netzentgelte durch die Stromkunden getragen. Weil in weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands wegen des starken Erneuerbaren-Ausbaus viel in die Netze investiert wird, sind die Netzentgelte dort merklich höher als in anderen Regionen. „Das Windrad vor dem Wohnzimmerfenster und die hohe Stromrechnung im Briefkasten“, hatte Woidke kritisiert.
Laut Netzagentur betragen die Entgelte in einigen Netzgebieten bis zu 15 Cent je Kilowattstunde. Andererseits gibt es Regionen, in denen sie unter 5 Cent liegen. Deutliche Unterschiede gibt es demnach auch innerhalb von Bundesländern. Als Beispiele nannte die Behörde Bayern und Baden-Württemberg. „Diese Entwicklung hat über die Jahre eine nicht weiter hinnehmbare Dimension angenommen“, argumentiert die Netzagentur. Sie würde sich mit dem Ausbau der Erneuerbaren weiter verschärfen.
Laut den Eckpunkten wären derzeit 17 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher umzulegen. Die 17 Betreiber versorgen rund 10,5 Millionen Netznutzer. „Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken.“ Entlastet würden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Niedersachsen komme es zu spürbaren Entlastungen.
Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stünden überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber, betonte die Behörde. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden würden laut zusätzliche Kosten von 8,40 Euro im Jahr entstehen.
Die Behörde stellt ihren Vorschlag jetzt zur Diskussion. In einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet sie dann die endgültige Regelung. Sie soll frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.