Volkswagen VW kündigt Tarifverträge - Dulig: „Das ist erschreckend“
Im Streit um die neuen Sparpläne bei VW schafft der Konzern erste Fakten: Die seit 1994 geltende Job-Garantie wurde nun aufgekündigt. Sachsens Wirtschaftsminister kritisiert den Schritt.
Dresden - Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hat die Aufkündigung der Job-Garantie durch Volkswagen kritisiert. VW setze jetzt um, was der Vorstand bereits angekündigt hatte, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Das ist erschreckend, da es ja damit um die Sicherheit der Beschäftigten und der Standorte geht.“
Beschäftigungssicherung aufgekündigt
Europas größter Autobauer hat die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung am Dienstag formal aufgekündigt, wie das Unternehmen mitteilte. Der Vertrag laufe damit Ende des Jahres aus. Sechs Monate später sind dann betriebsbedingte Kündigungen möglich, also ab Juli 2025.
Neben dem Vertrag zur Beschäftigungssicherung, der solche Kündigungen bisher ausschloss, seien auch mehrere andere Vereinbarungen gekündigt worden, darunter die Übernahmegarantie für Auszubildende und die Regelungen für Leiharbeit.
Volkswagen hatte vor gut einer Woche angekündigt, die Job-Garantie aufzukündigen und schließt auch Werksschließungen nicht länger aus. Bisher hatte der Konzern aber keinen Zeitpunkt dafür genannt.
Tarifverhandlungen sollen vorgezogen werden
Der Konzern will nun zügig mit Gewerkschaft und Betriebsrat über eine Neureglung verhandeln, wie Personalvorstand Gunnar Kilian ankündigte. Die eigentlich erst ab Oktober geplanten Tarifverhandlungen zum VW-Entgelttarif sollen vorgezogen und auf die jetzt gekündigten Verträge erweitert werden. Das hatte die IG Metall zuvor angeboten.
Dulig sagte Unterstützung für die sächsischen VW-Werke in Zwickau, Chemnitz und Dresden zu: Sachsens Regierung werde weiterhin alles dafür tun, dass es Sicherheit für die Standorte gebe und betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen würden. „Wir wollen von VW Klarheit darüber haben, dass die Standorte hier sicher sind“, forderte Dulig. Managementfehler könnten nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.