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Vergewaltigungs-Prozess Vergewaltigungs-Prozess: Ehemaliger Bamberger Chefarzt zu mehr als sieben Jahren verurteilt

17.10.2016, 13:10
Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg ist am Montag wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg ist am Montag wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. dpa

Bamberg - In einem bundesweit beachteten Vergewaltigungsprozess hat das Landgericht Bamberg am Montag einen früheren Chefarzt des Klinikums der oberfränkischen Stadt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zudem darf der Arzt fünf Jahre seinen Beruf nicht ausüben. Ihm war vorgeworfen worden, zwischen 2008 und 2014 zwölf Frauen im Bamberger Klinikum missbraucht und teilweise mit Gegenständen oder einem Finger vergewaltigt zu haben.

Dafür habe er den meist jungen Frauen eine K.o.-tropfenähnliche Substanz verabreicht und zuvor behauptet, sie nähmen an einer medizinischen Studie teil. Dabei soll er Bilder und Videos gemacht haben, um sich sexuell zu erregen. Zudem offenbarte die Anklageschrift, dass er die Patentochter seiner Frau betrunken gemacht und sie fast unbekleidet heimlich gefilmt haben soll.

Prozess seit April 2015

Nach eineinhalbjähriger Prozessdauer mit 71 Verhandlungstagen sah es das Gericht nach der Beweisaufnahme „ganz überwiegend“ als bestätigt an, dass sich der 51-jährige Angeklagte an den Frauen vergangen hat, sechs Fälle bewertete das Gericht als schwere Vergewaltigung. Das jüngste seiner Opfer war 17, das älteste 28 Jahre alt. Dass die Kammer dennoch unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft blieb, begründete der vorsitzende Richter damit, dass die Taten zum Teil rechtlich unterschiedlich bewertet wurden.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte in dem Prozess beteuert, allein aus medizinischen Gründen gehandelt zu haben. Der frühere Chefarzt bestätigte zwar, die Bilder und Videos gemacht zu haben, ein sexuelles Motiv wies er aber zurück. Die Studie habe sich einzig auf die Erprobung neuer Behandlungsmethoden gegen Beckenvenenthrombosen konzentriert haben. Gutachter des Falles – auch medizinische – sahen das anders. Die Frauen selbst hatten wegen des verabreichten Mittels keine Erinnerung mehr an die Vorgänge. Die drei Verteidiger hatten einen Freispruch oder höchstens eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren gefordert.

Experten rechnen mit Revision

Der Fall war erst ans Licht gekommen, als eine Medizinstudentin, die ebenfalls an der vermeintlichen Studie teilgenommen hatte, ihre Erinnerungslücken befremdlich fand und ihr Blut untersuchen ließ. Nachdem dabei die K.o.-tropfenähnliche Substanz, das Hypnotikum Midazolam, zum Vorschein kam, ging sie zur Polizei.

In Fachkreisen wird damit gerechnet, dass der Mammutprozess trotz dieses Urteils nicht abschließend erledigt ist. Die Verteidigung hatte in dem sehr langen Prozessverlauf eine Reihe an Beweisanträgen gestellt, die meist abgelehnt wurden. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich, dass die Verteidigung gegen das Urteil Revision einlegt. Auch Aussagen der Verteidiger nach der Urteilsverkündung ließen die Tendenz dazu erkennen.

Erkennt der Bundesgerichtshof mindestens einen Revisionsgrund an, muss der Fall an einer anderen Kammer des Bamberger Gerichts noch einmal verhandelt werden. In welchem Umfang, hängt von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab. (afd, dpa, kop)