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Verbot Verbot: Himmelslaternen werden verbannt

14.07.2009, 14:33
Gäste eines Sommerfests lassen Asiatische Himmelslaternen steigen. Sogenannte Himmelslaternen werden in Nordrhein-Westfalen aus Brandschutzgründen verboten. Künftig dürfen Fluglaternen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. (FOTO: DDP)
Gäste eines Sommerfests lassen Asiatische Himmelslaternen steigen. Sogenannte Himmelslaternen werden in Nordrhein-Westfalen aus Brandschutzgründen verboten. Künftig dürfen Fluglaternen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. (FOTO: DDP) ddp

Erfurt/ddp. - Nach Sachsen-Anhalt undNiedersachsen werden die Flugobjekte auch in Nordrhein-Westfalen ausBrandschutzgründen untersagt. Künftig dürfen Fluglaternengrundsätzlich nicht mehr aufsteigen, wie Innenminister Ingo Wolf(FDP) am Dienstag mitteilte. Durch derartige Laternen hatte es in derVergangenheit Wohnungsbrände gegeben. In Siegen war so Ende Juni beieinem Feuer ein zehnjähriger Junge ums Leben gekommen.

Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen dieLuft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unterden Namen «Himmelslaterne, Flammea» oder «Kong-Ming-Laterne» bekanntsind. Ein Verstoß gegen die Verordnung in Nordrhein-Westfalen, die amSamstag (18. Juli) in Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu1000 Euro ge­ahndet werden.

Auch in Thüringen sollen nach dem Brand eines Hauses in derWeimarer Innenstadt die Himmelslaternen verboten werden. An einerentsprechenden Verordnung werde derzeit gearbeitet, teilte dasInnenministerium in Erfurt mit. Der Großbrand mit einemMillionenschaden war vermutlich durch einen der Feuerballonsausgelöst worden. Von Himmelslaternen gehe eine nicht unerheblicheGefahr aus. So habe man nach dem Start keinerlei Einfluss mehr aufderen Flugrichtung. Es hätten sich Berichte gehäuft, wonach dieBallonhülle in Brand geraten und die Himmelslaterne dadurchabgestürzt sei und dann am Boden weitergebrannt habe, hieß es. Dieaus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständigzunehmender Beliebtheit. Sie erreichen Flugweiten von mehrerenKilometern und Flughöhen von mehreren Hundert Metern. Mit denVerordnungen sol­len insbesondere Haus- und Waldbrände verhindertwerden.