Urteil Urteil: Lebenslang für «Kannibalen von Rotenburg» rechtskräftig

Karlsruhe/dpa. - Damit kann er frühestens nach 15Jahren entlassen werden - «und das auch nur dann, wenn er nicht mehrgefährlich ist», heißt es in der Mitteilung des Karlsruher Gerichts.Das Landgericht Frankfurt hatte den damals 44-Jährigen im Mai desvergangenen Jahres des Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebsfür schuldig befunden. Er hatte am 10. März 2001 einen Ingenieur ausBerlin getötet und ihn schließlich aufgegessen. Die beispiellose Tathatte Meiwes auf Video aufgezeichnet. (Az: 2 StR 518/06 - Beschlussvom 7. Februar 2007)
Im ersten Prozess hatte das Landgericht Kassel gegen den Mann ausdem hessischen Rotenburg lediglich achteinhalb Jahre Haft wegenTotschlags verhängt. Der BGH hob das Urteil vor knapp zwei Jahren aufund ordnete einen neuen Prozess an. In seiner Revision hatte Meiwes'Anwalt geltend gemacht, die Tat sei nur als Tötung auf Verlangen zuwerten, weil das Opfer mit der Tötung einverstanden war.
Das Landgericht hatte - den Einschätzungen der psychiatrischenGutachter folgend - Meiwes zwar als schwer seelisch gestörteingestuft, hielt ihn aber gleichwohl für schuldfähig, weil er seinVerhalten voll steuern könne. Eine Einweisung in die Psychiatrieschied damit aus. Auch eine besondere Schwere der Schuld - die einevorzeitige Entlassung nach 15 Jahren unmöglich gemacht hätte - lagdem Gericht zufolge nicht vor, weil Meiwes sein Opfer mit dessenEinverständnis getötet hatte. Schon damals hatten die Richter aber -wie nun auch der BGH - deutlich gemacht, dass es keinen Automatismusfür eine Entlassung nach 15 Jahren gebe. Entscheidend sei einepositive Prognose, also die Erwartung, dass Meiwes keine weiterenStraftaten mehr begehe.