Urteil im Fall Hungertod von Jacqueline
Marburg/dpa. - Die Mutter der verhungerten Jacqueline aus Bromskirchen in Hessen muss wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener für acht Jahre hinter Gitter.
Den Vater des Kleinkindes verurteilte das Landgericht Marburg am Freitag zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ehepaar lebenslange Haft gefordert. Einem psychiatrischem Gutachten zufolge sind die Eltern voll schuldfähig. Der Verteidiger der Mutter (22) hatte sechs bis sechseinhalb Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Für den Vater (34) plädierte sein Verteidiger auf Freispruch.
Das 14 Monate alte Mädchen war im vergangenen März verhungert und verdurstet. Als die Mutter Jacqueline zu einer Ärztin brachte, war das Kind bereits tot. Das Mädchen wog nur sechs Kilogramm - die Hälfte dessen, was ein Kind dieses Alters normalerweise wiegt.