Abstruser Vertrag vor Gericht Sex-Gutschein: Köln: Frau will 10.000 Euro Schulden mit Sex-Gutscheinen abstottern
Köln - Manche Geschichten sind einfach unfassbar, geschehen aber dennoch. Dazu gehört wohl auch die folgende seltsame Geschichte einer Frau aus Köln (58), deren Fall kürzlich am Amtsgericht Köln verhandelt wurde.
Die 58-Jährige wollte ihre Schulden offenbar mit Sex abstottern und hatte ihrem Gläubiger tatsächlich 108 Sex-Gutscheine im Wert von je 99 Euro ausgestellt. Darüber existiert ein formeller Vertrag. (Das Schriftstück mit frivolem Inhalt liegt dem express.de exklusiv vor.)
Liebespaar schließt Vertrag über Sex als Ersatzleistung
Geschlossen wurde der Vertrag zwischen einstigen Partnern. Der Mann (65), der seiner Freundin etwa 10.000 Euro geliehen hatte, sicherte sich mit dem abstrusen Schriftstück ab: „Frau L. gewährt Herrn G. nach einer Trennung drei Mal monatlich und auf die Dauer von drei Jahren jeweils einen dreistündigen Sex-Service, mit allem, was sein Herz, beziehungsweise sein Dicker Sch... begehrt“, heißt es in dem Schreiben, welches letztlich beide Parteien unterschrieben.
Im Vertrag wird klar geregelt, welche Leistungen der tabulose „erotische Rund-um-Service“ enthält: „Folgende Sex-Praktiken sind inklusive: „Oral-Französisch gepaart mit Cunnilingus-Extravaganzen, Anal-Griechisch oder Proktos-Eros, das doppelte Rosetten-Vergnügen.“ Alles in „völliger Hingabe“ und in jeweils „dreistündiger Sitzung“ serviert.
Sex-Vertrag: Ausgestellte „Püffchen-Gutscheine“ waren sogar übertragbar
Im Vertrag heißt es weiter: „Die einzelnen Sex-Gutscheine sind jederzeit an fremde Herren und Damen übertragbar. Sollte die Frau einen der Kandidaten ablehnen, müsse sie den Wert des nicht eingelösten Gutscheins, also 99 Euro, an ihren Gläubiger bezahlen.“
Diverse „Püffchen-Gutscheine“, wie der Mann in der Beziehung sie bezeichnete, seien auch schon eingelöst worden. Zur Sprache kam der unfassbare Vertrag im Rahmen einer Gerichtsverhandlung, in dem die Frau nun ein Kontaktverbot erreichen wollte.
Frau sagt vor Gericht: „Ich bin devot und naiv“
Als die Richterin von den bizarren Abmachungen erfuhr, konnte sie es kaum glauben. „Ich bin devot und naiv“, sagte die Frau, die den Sex-Vertrag unterschrieben hatte.
Letztlich verfügte die Richterin, dass sich die ehemaligen Geliebten nun gegenseitig aus dem Weg gehen und nicht mehr aktiv kontaktieren sollen. Sollten sie dagegen verstoßen, droht die Zahlung eines Ordnungsgelde bis 250.000 Euro oder ersatzweise Haft. Die Frage des Mannes – „Was wird denn jetzt aus meinen restlichen Sex-Gutscheinen?“ – blieb unbeantwortet. (red)