Extremismus Schuster: Parteienverbot ist kein politisches Wunschkonzert
Nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist die Debatte um ein AfD-Verbot wieder aufgeflammt. Der sächsische Innenminister sieht solche Forderungen skeptisch.
Dresden - Der sächsische Innenminister Armin Schuster sieht ein Verbotsverfahren gegen die AfD skeptisch. „Die Frage eines Parteienverbotes ist kein politisches Wunschkonzert, sondern eine knochentrockene, allein fachlich und juristische Aufgabe, vorwiegend für den Verfassungsschutz“, sagte der Minister auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
„Daher täten die Stichwortgeber aus dem politischen Raum gut daran, sich an den Einschätzungen der Experten aus den Ländern zu orientieren, in denen die AfD zumindest als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wurde und auch Erfahrungen in gerichtlichen Auseinandersetzungen vorliegen“, erklärte der Minister. Selbst der Bund hab ja die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ bisher nicht vorgenommen.
Schuster: Parteiverbot ist Operation am offenen Herzen der Demokratie
„Die Hürden sind also aus guten Gründen hoch, weil ein Parteiverbot letztlich eine Operation am offenen Herzen der Demokratie bedeutet“, sagte Schuster abschließend.
SPD-Chefin Saskia Esken hatte die Innenminister aufgerufen, Material für ein mögliches Verbot der AfD zu sammeln. „Ich erwarte, dass die Innenminister von Bund und Ländern die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter zu den extremistischen Bestrebungen der AfD weiterhin zusammentragen sowie gegebenenfalls Verfahren – beispielsweise bei der Unterbindung von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke – einleiten.“
Verfassungsschutz stuft AfD in drei Ländern als rechtsextremistisch ein
Die AfD war bei der Landtagswahl in Thüringen stärkste Kraft geworden – das erste Mal bei einer Landtagswahl in Deutschland überhaupt. Der Verfassungsschutz hat sie dort wie auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Kritiker warnen, dass ein Verbotsverfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.