Medien Sachsen stimmt Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags zu
Dresden - Das sächsische Kabinett hat der Änderung des Staatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. „In einem für medienpolitische Prozesse ungewöhnlich kurzen Zeitraum haben die Länder mit dem vierten Medienänderungsstaatsvertrag ein klares Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für Transparenz und mehr Kontrolle gesetzt“, sagte Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden.
Der neue Vertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstrukturen einschließlich der Zusammensetzung aller Gremien und Ausschüsse. Intendanten und Direktoren sind dazu verpflichtet, Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile ebenfalls zu veröffentlichen, sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen.
In den Anstalten sollen auch unabhängige Compliance-Stellen eingerichtet werden. Zudem solle eine Ombudsperson benannt werden, an die mögliche Rechts- und Regelverstöße gemeldet werden können.
„Bei diesen Maßnahmen konnten wir auf bereits beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgreifen“, sagte Schenk. Der MDR habe in der Vergangenheit zwar schwierige Zeiten erlebt, konnte aber daraus lernen und seine internen Abläufe reorganisieren.
Der vierte Medienänderungsstaatsvertrag soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten - sofern bis dahin die Landtage in allen Ländern dem Staatsvertrag zugestimmt haben.