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Prozesse Rechtsstreit um X-Post von CDU-Mann Gürth geht weiter

Eine Messerattacke in Wolmirstedt sorgte im Juni 2024 für Entsetzen, ein folgender Post eines CDU-Politikers rief danach Empörung hervor. Der Fall ging vor Gericht - ist aber nicht ausgestanden.

Von dpa 17.03.2025, 09:14
Mit dem umstrittenen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth wird sich aller Voraussicht nach ein weiteres Gericht befassen müssen. (Archivbild)
Mit dem umstrittenen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth wird sich aller Voraussicht nach ein weiteres Gericht befassen müssen. (Archivbild) Christopher Kissmann/dpa

Aschersleben/Magdeburg - Der Rechtsstreit um einen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg habe Rechtsmittel gegen den Freispruch vor dem Amtsgericht Aschersleben eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher in Magdeburg auf Nachfrage. 

Konkret geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung nach einem Post Gürths im sozialen Netzwerk X: Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später gesperrt.

Die Richterin am Amtsgericht bezeichnete den Post in der mündlichen Urteilsverkündung am 7. März als moralisch verwerflich. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen. 

Fall kommt als Nächstes vor Landgericht oder Oberlandesgericht

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Post ein Angriff auf die Menschenwürde aller in der Bundesrepublik lebenden Afghanen. Gürth und sein Verteidiger wiesen den Vorwurf zurück und argumentierten, die Äußerung sei spontan erfolgt und nicht auf eine Menschengruppe bezogen gewesen. 

Das Amtsgerichts Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb kam es zur Hauptverhandlung. 

Welches Gericht sich als Nächstes mit dem Fall beschäftigt, ist noch offen. Laut dem Sprecher des Landgerichts Magdeburg gibt es zwei Möglichkeiten: eine Berufung zum Landgericht Magdeburg und eine Sprungrevision zum Oberlandesgericht Naumburg. Von welcher Möglichkeit sie Gebrauch macht, könne die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.