1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Wahlen: RBB musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nicht ausweisen

EIL

Wahlen RBB musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nicht ausweisen

Darf ein Fernsehsender die Wahlergebnisse kleiner Parteien unter „Andere“ zusammenfassen oder müssen in den Grafiken eigene Balken dafür her? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.

Von dpa 12.02.2025, 19:26
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Streit zwischen dem RBB und der Tierschutzpartei entschieden (Archivbild).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Streit zwischen dem RBB und der Tierschutzpartei entschieden (Archivbild). Fabian Sommer/dpa

Leipzig - Das RBB-Fernsehen musste das Ergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg in seinen Wahlsendungen nicht extra ausweisen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. (Az.: 6 C 5.23) Die Bundesrichter änderten ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab, das der Tierschutzpartei in der Vorinstanz noch recht gegeben hatte.

Mit 2,6 Prozent nur unter „Andere“ gelandet

Die Partei hatte bei der Wahl 2019 einen Zweitstimmenanteil von 2,6 Prozent erreicht. Der RBB fasste dieses Ergebnis in verschiedenen TV-Sendungen mit den Ergebnissen anderer Kleinparteien unter „Andere“ zusammen. Erst ab einem Stimmenanteil von mehr als 4 Prozent wies der RBB die Ergebnisse der Parteien gesondert aus.

Die Tierschutzpartei sah sich dadurch in der Chancengleichheit für politische Parteien verletzt. Der RBB berief sich dagegen auf die Freiheit des Rundfunks, sein Programm autonom gestalten zu können.

Fünf-Prozent-Hürde und die FPD 

Im Konzept für die Wahlberichterstattung habe man sich daran orientiert, welche Parteien es in die Nähe der Fünf-Prozent-Hürde schaffen, sagte der Anwalt des RBB. Außerdem sei die FDP, die auf 4,1 Prozent kam, wegen ihrer jahrzehntelangen bundespolitischen Bedeutung berücksichtigt worden. Für den Sender komme es darauf, die Erwartungen der Zuschauer zu erfüllen.

Dieses Konzept sei nicht zu beanstanden, so das Bundesverwaltungsgericht. Zwar sei das Wahlergebnis einer Partei „im Wettbewerb um die Wählerstimmen“ auch für künftige Wahlen von Bedeutung. Der RBB habe jedoch mit seiner Wahlberichterstattung seinem Programmauftrag Rechnung getragen. „Dass dies mit Einbußen an Sichtbarkeit für kleinere Parteien verbunden war, ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar, der Abstufungen nach der Bedeutung der Parteien erlaubt“, hieß es zur Begründung des Urteils.

Der Bundesgeschäftsführer der Tierschutzpartei, Evgeni Kivman, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Die Menschen könnten sich so kein transparentes Bild vom Angebot der Parteien machen, sagte er.