Cottbuser Landgericht Prozess wegen Angriff auf Asylbewerber geht weiter

Cottbus - Mit Zeugenbefragungen ist am Dienstag vor dem Cottbuser Landgericht der Prozess gegen sieben Männer weitergegen, die drei afghanische Asylbewerber körperlich angegriffen haben sollen. Die mutmaßliche Tat in der Silvesternacht 2017/18 hatte damals deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Mehr als fünf Jahre danach wird den Männern seit August nun der Prozess gemacht. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dafür sind bis Ende September zunächst weitere neun Verhandlungstage angesetzt. Zuvor hatten unter anderem der rbb und die „Lausitzer Rundschau“ berichtet.
Zum Prozesstag am Dienstag wurden nach Aussage von Gerichtssprecher Richard Fergin zwei Zeuginnen befragt. Sie sollen den Angeklagten, die nach einer Silvesterfeier unter Alkoholeinfluss standen, in jener Nacht erklärt haben, dass sie soeben von drei Ausländern beschimpft worden seien. Daraufhin sollen die Angeklagten den Asylbewerbern hinterher gegangen sein und diese nach einer verbalen Auseinandersetzung geschlagen haben - laut Anklage gemeinschaftlich mit den Fäusten auf den Kopf und den Oberkörper der afghanischen Asylbewerber.
Anschließend hätten die Angeklagten zwei daraufhin flüchtende Asylbewerber bis in deren nahegelegene Unterkunft verfolgt und diese dort weiter mit Fäusten geschlagen, so die Anklage. Dazu war zu Beginn des Prozesses laut Gerichtssprecher auch ein Video zu sehen. Darauf war der Angriff auf die Afghanen zu sehen.
Auch ein Wachmann aus der Flüchtlingsunterkunft wurde am Dienstag befragt. Er soll den Angriff nicht unterbunden zu haben.
Die Asylbeweber sollen durch den Angriff teils schwer verletzt worden sein.
Bereits im Vorfeld hatte der lange Zeitraum bis zum Prozessbeginn für Kritik gesorgt. Seit der Tat sind rund fünfeinhalb Jahre vergangen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben des Gerichtssprechers erst zwei Jahre nach dem Vorfall Ende 2019 Anklage erhoben. Das zuständige Amtsgericht habe aufgrund des Umfangs der Verfahrensbeteiligten den Fall an das Landgericht gegeben.
Zudem mussten drei andere Verfahren bevorzugt behandelt werden, weil dort die Angeklagten bereits in Untersuchungshaft waren. Diese Fälle hatten Vorrang, was den Prozessbeginn weiter verzögerte.