1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozess: Prozess: Streit zwischen Bohlen und Anders endet mit Vergleich

Prozess Prozess: Streit zwischen Bohlen und Anders endet mit Vergleich

28.10.2005, 13:58

Berlin/dpa. - Mit einem Vergleich ist der Gerichtsstreit umSchmerzensgeld zwischen Pop-Produzent Dieter Bohlen und seinem Ex-Modern-Talking-Partner Thomas Anders zu Ende gegangen. Bohlen undsein Verlag Random House zahlen an Anders 60 000 Euro für einenkaritativen Zweck, einigten sich die Anwälte beider Seiten am Freitagvor dem Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Anders hatte sichdurch Passagen in Bohlens Buch «Hinter den Kulissen» verleumdetgesehen. Sein Ruf als Sänger und Familienvater sei geschädigt worden.Die Kontrahenten erschienen am Freitag nicht vor Gericht. Sie ließensich von Anwälten vertreten.

In der ersten Instanz hatte Anders noch mit einer Million Euro dasbislang höchste Schmerzensgeld in der deutschen Medienwelt gefordert.Das Berliner Landgericht wies die Klage im Februar ab und deutete an,dass der Schlagersänger einen Werbegag gestartet haben könnte. Inseiner Berufungsklage gegen das Urteil war Anders nun von seiner nachGerichtsansicht «exorbitanten Summe» abgerückt. Jetzt forderte er mit250 000 Euro nur noch ein Viertel des einstigen Betrages.

Der Vorsitzende Richter Leopold Nippe sprach von einerbefriedigenden Lösung. «Beide Seiten sind aufeinander zugegangen.»Nippe hatte den Vergleich vorgeschlagen. Unberechtigte Äußerungenmüssten nicht unbedingt zu einer Geldentschädigung führen, hatte erzuvor gesagt. Dies sei laut Bundesgerichtshof immer eine Frage desEinzelfalls.

Anders muss laut Einigung nachweisen, dass das Geld für karitativeZwecke verwendet wird. Dies solle aber anonym bleiben, betonte seinAnwalt Christoph Meyer-Bohl. Der Sänger wolle nicht an die großeGlocke hängen, für welche Einrichtungen er spende. Er wolle auchklarstellen, dass es Anders nicht um «Abzocke und Bereicherung» gehe,sagte der Anwalt. Der 42-jährige Anders muss laut Vergleich abereinen Großteil der Gerichtskosten übernehmen. Die 60 000 Euro tragenBohlen (51) sowie der Verlag zu gleichen Teilen.

Bohlen hatte in seinem Bestseller zunächst behauptet, seinfrüherer Musikpartner habe Gelder bei einer gemeinsamen Tournee imJahr 2002 in die eigene Tasche gewirtschaftet. Der Anwalt für RandomHouse, Rainer Dresen, betonte, dass die erste Auflage des 2003erschienenen Buches mit der strittigen Passage bereits nach zweiTagen vom Markt gewesen sei. «Den Prozess hätten wir uns sparenkönnen.»

In einem anderen Rechtsstreit hatte das Kammergericht im Junirechtskräftig die umstrittene Textpassage aus Bohlens Buch verboten.Auf Grund unwahrer Behauptungen seien Persönlichkeitsrechte vonAnders verletzt worden, hatte das Gericht die Entscheidung derVorinstanz bestätigt.

Das gefeierte Popduo Modern Talking hatte sich im Juni 2003getrennt. Mit Songs wie «You're My Heart, You're My Soul», «CheriCheri Lady» und «Brother Louie» hatten Bohlen und Anders vor allem inden 80er Jahren die Charts gestürmt.