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Prozess Prozess: Streit um Balkon-Rauchen in Brandenburg geht in die nächste Runde

18.02.2016, 12:02
Was vom Rauchen übrig blieb.
Was vom Rauchen übrig blieb. imago stock&people

Potsdam - Ein erbitterter Nachbarschaftsstreit ums Rauchen auf dem Balkon in einer brandenburgischen Kleinstadt beschäftigt erneut die Justiz. Das Landgericht Potsdam verhandelt von Freitag an (19. Februar, 14.15 Uhr) einen zivilen Rechtsstreit zwischen zwei Rentner-Ehepaaren aus Premnitz (Havelland). Die Kläger stören sich an dem Qualm, der vom Balkon der unteren Wohnung nach oben zieht. Ihr Ziel ist es, dass die Raucher nur noch zu bestimmten Zeiten zur Zigarette greifen dürfen.

Bereits in Karlsruhe verhandelt

Der Zwist dauert nun schon seit Jahren an. Im Sommer 2013 begann die erste Verhandlung am Amtsgericht Rathenow. Ergebnis: Die Mieter durften wie bisher weiterrauchen. Die Beeinträchtigung der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied das Gericht. Das wollten die Kläger nicht akzeptieren. Der Fall ging schließlich über das Landgericht Potsdam bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Dort kam man im Januar 2015 zu dem Schluss, dass Raucher dazu verpflichtet werden können, sich nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon eine Zigarette anzuzünden. Voraussetzung: Der Rauch muss für Andere eine „wesentliche Beeinträchtigung“ darstellen. Allgemeine rauchfreie Zeiten legte das Gericht aber nicht fest und verwies den Fall zurück an das Landgericht Potsdam. Dieses muss jetzt klären, wie stark die Beeinträchtigung in dem Premnitzer Fall ist und ob für die Kläger eine Gefährdung der Gesundheit besteht.

Rauchen schon eingeschränkt

Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, dass die Parteien im Vorfeld gebeten worden seien, konkrete Vorschläge zu einer einvernehmlichen Regelung zu machen. Ob sie inzwischen vorliegen, konnte sie nicht sagen. Die Vertreterin des Raucher-Ehepaares, Marianne Rehda, berichtete, ihr Mandant rauche inzwischen gar nicht mehr auf dem Balkon. „Er fühlt sich beobachtet und kontrolliert.“ Die Zahl der Zigaretten, die seine Frau dort rauche, liege bei weniger als zehn.

Immer wieder müssen sich Gerichte mit Raucher-Zwist in Wohnhäusern beschäftigen. Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte etwa Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf: Dem Rentner droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er die Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll. Der Fall landete ebenfalls schon vor zum Bundesgerichtshof. Anfang März soll die laufende Verhandlung am Landgericht Düsseldorf weitergehen. (dpa)