Prozess in Köln Prozess in Köln: Klage gegen Daten sammelnde Rauchmelder abgewiesen
Köln - Ab 2016 gilt eine Pflicht, Wohnhäuser mit Rauchmeldern auszustatten. Ein Kölner hatte dagegen geklagt, dass seine Wohnungsbaugesellschaft Funkrauchmelder in seinem Wohn- und Schlafzimmer installieren lassen will. Der Mieter, der aus Sorge um persönliche Daten keine Funk-Rauchmelder in seiner Wohnung dulden will, ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert.
Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an. Der Beschluss vom 8. Dezember wurde jetzt veröffentlicht.
Wartung aus der Ferne
Die Wohnungsbaugesellschaft will das Modell einbauen, weil es sich aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat mit einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Bewegungsprofile erstellen und Gespräche aufzeichnen, wie der Kläger behauptet hatte, können die Geräte nach Herstellerangaben nicht. Der Mieter war mit seiner Klage bereits beim Amtsgericht und dem Landgericht Köln gescheitert. (ksta/dpa)