Prozess gegen Satanisten Prozess gegen Satanisten: Ehepaar wird in Psychiatrie eingewiesen

Bochum/dpa. - Die Satanisten Daniel und Manuela Ruda sind wegen eines brutalen Ritualmordes zu langjährigen Haftstrafen verurteiltworden und müssen auf unbestimmte Zeit in die geschlossenePsychiatrie. «Die Angeklagten sind von Minderwertigkeitskomplexen durchsetzt», sagte der Vorsitzende Richter Arnjo Kerstingtombroke am Landgericht Bochum in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Wegen Mordes an seinem Arbeitskollegen erhielt Daniel Ruda 15 Jahre Haft,das Gericht erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit. Für Rudas Ehefrau Manuela lautete das Urteil 13 Jahre Freiheitsentzug.
Zunächst werden beide in die Psychiatrie eingewiesen, wo sie solange bleiben, bis sie therapiert sind. Sollten sie vor Ablauf der Haftstrafen aus der Psychiatrie entlassen werden, müssen sie den Rest der Strafe im Gefängnis absitzen.
Mit seinem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 beziehungsweise 12 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger kündigten umgehend Revision an. «Wir sind mit dieser Urteilsbegründung auf keinen Fall einverstanden. DasGericht hat sich dem öffentlichen Druck gebeugt», sagte derRechtsanwalt Siegmund Benecken nach Prozessende. Er geht von einer völligen Schuldunfähigkeit der beiden Angeklagten aus. Eine Verurteilung wegen Mordes sei deshalb nicht möglich. In seinem Plädoyer hatte er neben der Unterbringung in der Psychiatrie Freisprüche gefordert.
Die Satanisten hatten am 6. Juli 2001 einen 33 Jahre altenBekannten mit 66 Messerstichen, Machetenhieben und Hammerschlägen in ihrer Wohnung brutal umgebracht. Die grausame Bluttat wollen sie im Auftrag des Teufels ausgeführt haben. Sie wollten Satan eine Seele opfern, erklärten die geständigen Eheleute im Prozess. DerArbeitskollege Daniel Rudas wurde deshalb ausgewählt, weil er einer der wenigen Menschen war, der mit den immer aggressiver auftretenden Satanisten überhaupt noch Kontakt hielt. «Er war kein Zufallsopfer», erklärte Richter Kerstingtombroke.
Mit der Einweisung in die geschlossene Psychiatrie folgte das Bochumer Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Eine Entlassung ist erst möglich, wenn ein Gutachter erklärt, dass von den Mördern keine Gefahr mehr ausgeht. Die Richter attestierten den Teufelsanbetern eine schwere narzisstischePersönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit. Sollten sie vor Ablauf ihrer Freiheitsstrafe aus dem so genannten Maßregelvollzug entlassen werden, müssen sie die restlichen Jahre in Haft verbüßen.
Manuela und Daniel Ruda hatten den Ritualmord bereits Monate vor der Ausführung geplant. Im Prozess sprachen sie davon, dass Satan ihnen eine verschlüsselte Botschaft geschickt habe, in der die Ziffern «6667» vorkamen. Daraus folgerten sie, dass sie am 6.6. heiraten und am 6.7. einen Menschen töten sollten. Anschließend drehte sich das Leben der Wittener nur noch um diese Daten. «Sie hatten keine Möglichkeit mehr, auszusteigen», sagte Kerstingtombroke im Urteil.
Nach dem bestialischen Verbrechen waren die Eheleute sechs Tage auf der Flucht. Angeblich planten sie ihren eigenen Tod. «Dafür fehlte ihnen aber letztendlich der Mut», meinte der Richter. Am 12. Juli 2001 wurde das Paar in der Nähe eines Friedhofs im thüringischen Maua bei Jena festgenommen. Die Leiche ihres Bekannten hatten dieSatanisten in ihrer Wohnung zurückgelassen. Polizeibeamte fanden den schrecklich zugerichteten Körper neben einem Sarg im Wohnzimmer. An der Wand entdeckten sie darüber hinaus eine Todesliste mit 15 Namen. «Freut euch, ihr seid die nächsten», stand darunter.
Das Ehepaar hatte sich im Frühsommer 2000 über über eine Kontaktanzeige in einem Szenemagazin kennen gelernt. «Pechschwarzer Vampir sucht Prinzessin der Finsternis, die alles und jeden verachtetund mit dem Leben abgeschlossen hat», lautete der Text des Inserats. Beide kamen aus intakten Familien, steckten nach Ansicht des Gerichts jedoch in tiefen Identitätskrisen.