Probleme bei der Briefzustellung Probleme bei der Briefzustellung: Wo wohnt Meier?

Halle (Saale) - Nur wo Meier draufsteht, kann auch Meier drinsein. Oder anders: Wenn Meier nicht am Briefkasten steht, kann auch die Post für Meier nicht eingeworfen werden. Jeden Tag werden bundesweit durch die Deutsche Post oder private Zustelldienste Millionen Briefe ausgetragen. Aber nicht immer können sie zugestellt werden, weil sie nicht korrekt adressiert sind oder der Name am Briefkasten fehlt.
64 Millionen Briefe täglich
Allein die Deutsche Post befördert täglich rund 64 Millionen Briefe. Bei der MZZ-Briefdienst GmbH mit Sitz in Halle sind es etwa 130 000 Briefe. „Wir wollen schnell und zuverlässig sein“, betont MZZ-Geschäftsführer Frank Krischok, aber wenn eine Sendung einem Empfänger nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könne, gebe es Probleme. Die Beschriftung am Briefkasten sei wichtig. „Natürlich haben unsere Mitarbeiter das Ziel, jeden einzelnen Brief korrekt auszuliefern. Hierfür müssen jedoch Grundvoraussetzungen erfüllt sein: dass die Sendung eine korrekte aktuelle Anschrift trägt und der Empfänger damit zweifelsfrei zu ermitteln ist“, sagt auch Anke Blenn, Pressesprecherin der Deutschen Post. Wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, dürfe keine Auslieferung „auf Verdacht“ erfolgen. Auch in zu kleine, übervolle oder beschädigte Briefkästen dürften keine Sendungen gesteckt werden.
Wenn der Postbote eine Zustellungsurkunde falsch ausfüllt, muss die Post dem Adressaten der Zustellung einen möglichen Schaden ersetzen. Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Zvilsenat gab einem Unternehmen aus Münster Recht, das wegen einer fehlerhaft beurkundeten Zustellung die Post verklagt hatte.
Im vorliegenden Fall sollte der Firma aus Münster die Klage eines griechischen Unternehmens mitsamt Terminladung für einem Zivilrechtsstreit in Griechenland zugestellt werden. Der für die Post tätige Zusteller kreuzte auf der Zustellungsurkunde an, dass er die Postsendung in einem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung der Firma geworfen habe. Diese Angabe war nach Gerichtsangaben aber falsch - am Geschäftslokal des Unternehmens gab es keinen Briefkasten. In der Folgezeit erging in dem griechischen Rechtsstreit ein Versäumnisurteil gegen die in dem Verfahren seinerzeit nicht vertretene Münsteraner Firma. Den dadurch entstandenen Schaden wollte das Unternehmen nun von der Post ersetzt haben. Das OLG Hamm gab der Klage statt: Die Post hafte aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des für sie tätigen Zustellers. Die Post sei verpflichtet, Zustellungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auszuführen und die mit Beweiskraft ausgestatteten Zustellungsurkunden mit richtigen Angaben zu erstellen, befanden die Richter. Diese Pflicht habe sie verletzt: Der Zusteller habe die Zustellungsurkunde nicht richtig ausgefüllt, die Übergabe des Schriftstücks durch Einwurf in einen Briefkasten sei nicht erfolgt. Die Post habe in dem Rechtsstreit auch nicht nachgewiesen, dass sie der Firma die Postsendung auf andere Weise zugestellt habe.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 11 U 98/13
„Bei Einfamilienhäusern gibt es die wenigsten Probleme mit der Beschriftung von Briefkästen“, sagt Krischok. Kopfzerbrechen bereite die Zustellung eher in großen Mietshäusern. Zum Beispiel bei Lebensgemeinschaften. „Wenn Meier und Schulze zusammenleben, aber nur Schulze am Briefkasten steht, wird es schwierig, den Brief für Meier zuzuordnen.“ Zwar gebe es in Deutschland keine Pflicht zur Beschriftung eines Briefkastens, „aber eine Nichtzustellung kann für den Empfänger unangenehme juristische oder mahntechnische Folgen haben“, warnt Krischok. Er erinnert an amtliche Vorladungen oder Rechnungen. Die Bitte der Fachleute also: Beschriften Sie Ihren Briefkasten mit dem deutlich zu lesenden Namen der Bewohner. Das Namensschild sollte gut lesbar sein. Eine Schriftgröße von mindestens acht Millimetern in der Höhe ist optimal.
Mindestmaß eines Briefkastens
Wichtig ist auch, dass Sendungen jeder Art und Größe ordnungsgemäß abgelegt werden können. Das setzt ein Mindestmaß eines Briefkastens voraus. Die Deutsche Post beruft sich dabei auf die DIN EN 13724. Nach der beträgt die Breite des Einwurfschlitzes mindestens 230 oder 325 Millimeter, je nachdem, ob ein C4-Umschlag (229 x 324 Millimeter) längs oder quer hineingesteckt werden soll. Nicht nur die Mindestbreite des Einwurfschlitzes, sondern auch der Innenraum ist so zu bemessen, dass ein C4-Briefumschlag hineinpasst.
Wie ein Briefkasten beschaffen sein sollte, lesen Sie auf Seite 2.
Und wie sollte der Briefkasten beschaffen sein? Die Deutsche Post gibt Hinweise auf ihrer Internetseite. Danach müssen die Konstruktion und das verwendete Material gewährleisten, dass der Briefkasten nicht mit der Hand verformt, beschädigt oder aufgebrochen werden kann. Anbringung und Verarbeitung sollen so beschaffen sein, dass Beschädigungen der Postsendungen ausgeschlossen sind.
Der beste Platz für den Briefkasten ist außen am Zaun. Er sollte von außen zugänglich sein. „Bei einzelnen, vom Gehweg zurückliegenden Häusern empfehlen wir, den Kasten an der Grundstücksgrenze anzubringen, ihn zum Beispiel am Pfosten der Vorgartentür zu befestigen“, sagt Anke Blenn. Der Einwurfschlitz des Kastens sollte sich in günstiger Griffhöhe befinden - mindestens 70 Zentimeter, höchstens 170 Zentimeter über dem Boden. Bei einer größeren, zentralen Briefkastenanlage ist es besonders übersichtlich, wenn die Anordnung der Postkästen die Anordnung der Wohnungen widerspiegelt. Denn manchmal muss der Zusteller ja auch an die Wohnungstür kommen.
Adressen im Zuge von Gebietsreformen geändert
Schwierigkeiten mit der Postzustellung gibt es mitunter immer noch bei Kunden, deren Adressen sich im Zuge von Gebietsreformen geändert haben. Das ehemals eigenständige Lieskau im Saalekreis beispielsweise gehört mittlerweile zur Gemeinde Salzatal und hat seit 1. Januar 2011 die neue Anschrift: 06198 Salzatal. Von da an gab es eine Übergangsfrist von zunächst sechs, später zwölf Monaten zur Umstellung der Korrespondenzunterlagen. „Das heißt“, erklärt Blenn, „so lange erfolgte parallel auch noch die Auslieferung aller Sendungen, die noch die alte Anschrift trugen.“
Seit Ablauf dieser Frist würden Sendungen mit noch alten Anschriften, die in den Sortier- und Zustellsystemen der Post nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden können, mit einem entsprechenden Vermerk an den Absender zurückgeschickt.