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Mit Armbrust und Hammer Geldstrafe oder Haft? Prozess um Mordversuch auf Friedhof

Ein Mann geht an einem Sommerabend auf einem Bremer Friedhof spazieren, als ihn plötzlich ein Pfeil in den Rücken trifft. War es ein heimtückischer Mordversuch? Was Anwälte und Staatsanwältin fordern.

Von dpa Aktualisiert: 14.04.2025, 15:57
Der Prozess um einen Mordversuch mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof geht zu Ende. (Archivfoto)
Der Prozess um einen Mordversuch mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof geht zu Ende. (Archivfoto) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Im Prozess um einen Mordversuch mit Armbrust und Hammer auf einem Bremer Friedhof fordert die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft. Die Angeklagte soll für sechs Jahre und der Angeklagte für fünf Jahre ins Gefängnis, plädierte die Staatsanwältin. Sie wirft dem Ehepaar unter anderem versuchten Mord wegen eines Sorge- und Umgangsrechtsstreits vor. 

Der Opferanwalt schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung der Angeklagten geht von fahrlässiger Körperverletzung aus und fordert eine Bewährungsstrafe. Der Anwalt des Angeklagten spricht von einer Körperverletzung oder einer versuchten Körperverletzung, denkbar ist aus seiner Sicht eine Geld- oder eine Bewährungsstrafe.

Pfeil trifft Opfer beim Spaziergang über den Friedhof

Laut Anklage lauerte das Paar im August vergangenen Jahres in einer Friedhofskapelle auf einen Spaziergänger, mit dem die Frau eine inzwischen vierjährige Tochter aus einer außerehelichen Beziehung hat. Die 43-Jährige soll ihrem Ex-Partner unvermittelt mit der Armbrust einen Pfeil in den Rücken geschossen haben. Der Mann sei zu Boden gegangen und habe sich den Pfeil herausgezogen. 

Nach Angaben der Staatsanwältin versuchte der Mann zu fliehen. Als die Polin die Armbrust wieder in Stellung brachte, habe er sich auf sie gestürzt. Der 50-jährige Ehemann sei daraufhin auf den Mann losgegangen und habe ihm einen Hammer hinterhergeworfen. Der Deutsche verfehlte das Opfer. Als der flüchtende Mann um Hilfe schrie, sei das Paar abgehauen.

Verteidigung: Ehepaar wollte das Opfer nicht töten

Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Das Ehepaar habe nie vorgehabt, das Opfer zu töten. Die beiden wollten mit dem Mann nur ein klärendes Gespräch führen, wie die Anwälte erklärten. Die Waffen hätten sie zu ihrem eigenen Schutz mitgenommen. Als sich versehentlich ein Pfeil bei der Armbrust löste, sei die Situation eskaliert. „Ich bedaure sehr, was passiert ist“, sagte der 50-Jährige vor Gericht.

Ein Gutachter attestierte der 43-Jährigen eine emotionale Persönlichkeitsstörung und ihrem Ehemann eine dependente Persönlichkeitsstörung. Die Angeklagten und der Nebenkläger einigten sich vor Gericht auf 7.000 Euro Schadenersatz. Das Urteil soll am Dienstag (14.00 Uhr) verkündet werden.