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Wohnen Neuer Mietspiegel gibt Erhöhungsspielraum für Vermieter

Ist eine Mieterhöhung für meine Wohnung rechtens? Viele Menschen in Berlin fragen sich das. Der neue Mietspiegel kann bei der Antwort helfen.

Von dpa Aktualisiert: 15.06.2023, 12:45
Wohnhäuser stehen dicht beieinander im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg.
Wohnhäuser stehen dicht beieinander im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg. Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin gilt ein neuer Mietspiegel. Daraus geht hervor, dass die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber dem letzten Mietspiegel 2021 um 5,4 Prozent auf durchschnittlich 7,16 Euro je Quadratmeter gestiegen ist. Bisher lag der Wert bei 6,79 Euro, der Anstieg beträgt also 37 Cent je Quadratmeter.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig, weil sie möglichen Mieterhöhungen eine Grenze setzt. In Berlin dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent anheben - allerdings nur, wenn sie damit unter dem Mietspiegel bleiben. Dieser bildet bei Erhöhungen in laufenden Mietverhältnissen die Obergrenze.

Das heißt aber auch: Wenn der Mietspiegel so wie jetzt steigt, wandert auch diese Obergrenze ein Stück nach oben - und es entstehen neue Erhöhungsmöglichkeiten für Vermieter.

Die Mietpreise in Berlin klettern seit Jahren. Der Mietspiegel soll diese Marktentwicklung alle zwei Jahre ein stückweit abbilden und dient als wichtiges Instrument, um Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen zu vermeiden oder beizulegen. Auch Gerichte ziehen ihn in solchen Fällen zur Entscheidungsfindung heran.

Die Ausgabe 2023 hat allerdings eine Besonderheit: Es handelt sich nach Angaben von Bau- und Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) um eine Übergangslösung. Üblicherweise basieren die Daten für Mietspiegel auf Erhebungen bei Mietern und Vermietern nach einem komplexen Verfahren. Dabei werden unter anderem die Lage, Größe, Baualter und Ausstattung einer Wohnung berücksichtigt. Das klappte dieses Mal jedoch nicht pünktlich, weil es im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens für den Mietspiegel einen Rechtsstreit mit einem unterlegenen Anbieter gab.

Zwar obsiegte das Land am Ende vor Gericht, die Arbeit an einem - wie es heißt - „qualifizierten“ Mietspiegel verzögerte sich jedoch um etwa ein Jahr. Daher liegt nunmehr ein „einfacher“ Mietspiegel“ vor, der auf Basis der Werte von 2021 um einen Index ergänzt wurde. In dessen Berechnung flossen Daten des Statistischen Landesamtes zu den Nettokaltmieten ein sowie Verbraucherpreisindizes ohne Lebensmittel und Energie, die zuletzt besonders starke Preistreiber waren. Die so ermittelten 5,4 Prozent wurden pauschal auf den Mietspiegel 2021 draufgeschlagen, unabhängig von Lage oder Ausstattung der Wohnung.

Nach den Worten Gaeblers konnte auf diese Weise eine Zeit ohne Mietspiegel vermieden werden, denn die Gültigkeit des alten lief aus. „Der Mietspiegel 2023 schafft Sicherheit, weil er die Entwicklung der letzten zwei Jahre bei den Miethöhen in Berlin plausibel widerspiegelt“, erklärte er. „Er bleibt auch in einem Rahmen, der für die Menschen in dieser Stadt bezahlbar ist.“ Ein neuer „qualifizierter“ Mietspiegel soll laut Gaebler im Mai 2024 veröffentlicht werden und dann wieder zwei Jahre gelten.

Wie Gaebler ergänzte, arbeiteten in der „AG Mietspiegel“ auch Vertreter von Vermieter- und Mieterverbänden mit. Zwischen diesen habe es aber keine Verständigung über die neue Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben.