Mordprozess Höxter Mordprozess Höxter: Verteidiger wollen lebenslange Strafe für Wilfried W. verhindern

Paderborn - Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und die Einweisung des 48-Jährigen in die Psychiatrie beantragt.
Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.
Diese hatten am Vortag für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besondere Schwere der Schuld gefordert.
Wilfried W. soll zusammen mit seiner Ex-Frau Angelika W. über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien.
Strafmilderung gefordert
Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen eines versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.
Für seinen Mandanten müsse strafmildern bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten.
Opfer starb im Krankenhaus
Das Paar wollte die schwer verletzte Susanne F. zurück in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim nach Niedersachsen bringen, blieb aber mit einer Autopanne liegen. Ein Rettungswagen brachte die Frau ins Krankenhaus, wo sie kurz darauf starb. „Das Paar hätte die Frau ja auch einfach in den Straßengraben werfen können. Sie haben noch versucht, sie zu retten“, sagte Binder.
Im Fall der in Höxter gestorbenen Frau lehnten die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab. „Mord durch Unterlassen geht nicht. Dieser Vorwurf in diesem Fall ist von der Staatsanwaltschaft konstruiert. Das ist nicht sauber“, sagte Binder in seinem Plädoyer.
Wilfried W. habe den drohenden Tod von Anika W., mit der er nach der Scheidung von Angelika W. verheiratet war, nicht erkennen können. Die Frau war nach monatelangen Quälereien körperlich massiv angeschlagen und bei einem Sturz mit dem Kopf aufgeschlagen. Ihre Leiche war nach Aussagen von Angelika W. eingefroren, zerstückelt und schließlich in einem Ofen verbrannt worden.
Angeklagter wegen Intelligenzminderung nur vermindert schuldfähig
Wilfried W. hat nach Einschätzung einer Gutachterin eine erhebliche Intelligenzminderung und ist daher nur vermindert schuldfähig. Auch daher müsse für seinen Mandanten die Strafe gemildert werden, sagte der Verteidiger.
Die Plädoyers der Verteidiger von Angelika W. (49) folgen am Dienstag. Ob noch in der kommende Woche am 14. September ein Urteil gesprochen wird, ist offen. Als Ersatztermin hat das Landgericht den 5. Oktober festgesetzt. (dpa)