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Lebendig verbrannt Lebendig verbrannt: 14 Jahre Haft für Mörder von schwangerer Maria P.

Von Katrin Bischoff 19.02.2016, 11:22
Ein Holzkreuz zum Gedenken an Maria P. am Schauplatz des Verbrechens im Berliner Ortsteil Adlershof.
Ein Holzkreuz zum Gedenken an Maria P. am Schauplatz des Verbrechens im Berliner Ortsteil Adlershof. Berliner Zeitung/Gerd Engelsmann

Berlin - Wegen Mordes an einer Schwangeren in Berlin hat das Landgericht in der Hauptstadt zwei junge Männer zu jeweils 14 Jahren Haft verurteilt. Die 19-jährige Maria wurde vor rund einem Jahr bei lebendigem Leibe verbrannt. Ihr ungeborenes Mädchen erstickte qualvoll in ihrem Bauch.

Einer der beiden am Freitag Verurteilten, der 20-jährige Eren T., ist der Vater des Babys. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte er die Geburt des Kindes verhindern. Das grausame Verbrechen hatte Berlin erschüttert. Viele Menschen brachten Blumen und Kerzen zu dem Ort des Mordes.

Maria war im achten Monat schwanger, anders als der Vater freute sie sich auf ihre kleine Tochter. Nachdem sich die beiden getrennt hatten, meldete sich T. am 22. Januar 2015 wieder bei Maria P. Er versprach ihr eine Überraschung. Sie dachte, er wolle sich zu seinem Kind bekennen.

Doch stattdecken lockte er sie am Abend wohl zusammen mit Daniel M in die Köllnische Heide. In ein einsames Waldstück in Berlin-Adlershof. Hier soll Maria P. niedergestochen, mit Benzin übergossen und angezündet worden sein. Sie lebte noch einige Minuten, bis sie qualvoll starb. Das ergab die Obduktion. Ihr Baby, das vor der Tat voll ausgereift und lebensfähig war, erstickte.

Höchstmaß nach Jugendstrafrecht

Weil die Angeklagten noch nicht reif genug für das Erwachsenenstrafrecht seien, hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert – das Höchstmaß nach Jugendstrafrecht. Das Gericht blieb mit seinem Urteil etwas darunter. Festgestellt wurde aber die besondere Schwere der Schuld.

Der Kindsvater war aus Sicht der Staatsanwaltschaft der eiskalte Initiator und Kopf der Tat. Er habe sich einen früheren Mitschüler, mit dem er nicht enger befreundet war, als „Mitvollstrecker“ ausgesucht, hatte es im Plädoyer geheißen.

Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Verurteilten hatten sich bei der Polizei gegenseitig der Tat bezichtigt. Vor Gericht schwiegen sie aber. (tku/dpa)