Konsequenzen aus Anschlag Landtag debattiert über Folgen des Anschlags von Solingen
Mehr Abschiebungen, schärferes Waffenrecht - diese Diskussion hat die Messerattacke von Solingen ausgelöst. Der Brandenburger Landtag trifft sich zu einer Sondersitzung.
Potsdam - In einer Sondersitzung diskutiert der Brandenburger Landtag knapp drei Wochen vor der Landtagswahl über Konsequenzen aus der tödlichen Messerattacke in Solingen. Dabei wird es voraussichtlich auch um die Frage verstärkter Abschiebungen und eines verschärften Waffenrechts gehen. Innenminister Michael Stübgen (CDU) fordert Abschiebeabkommen mit Herkunftsländern, diplomatische Kontakte mit Syrien und Afghanistan, langfristige Kontrollen an den deutschen Grenzen und einen Stopp des Zugangs von Menschen aus sicheren Drittstaaten.
CDU-Fraktionschef Jan Redmann hält mehr Befugnisse der Polizei für notwendig. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke dringt auf ein striktes Verbot für das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit.
Die AfD-Fraktion verlangt drastische Schritte: etwa ein Betretungsverbot öffentlicher Veranstaltungen für Asylberechtigte, ukrainische Kriegsflüchtlinge, vollziehbar ausreisepflichtige und geduldete Ausländer sowie die, die einen Asylantrag stellen. Außerdem soll das Beflaggen öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge - das als Zeichen der Vielfalt gilt - in allen Versionen untersagt werden. Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Brandenburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.
Warum ein Großteil nicht abgeschoben werden kann
Am Freitag waren bei einem Stadtfest in Solingen in Nordrhein-Westfalen drei Menschen mit einem Messer getötet worden. Acht Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter ist ein 26-jähriger Syrer. Er hätte eigentlich im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber nicht gelang.
In Brandenburg sind nach Angaben des Innenministers mehr als 4.000 Menschen ausreisepflichtig und müssten das Land verlassen. „Ein Blick in die Realität zeigt, dass wir einen Großteil davon gar nicht abschieben können“, betonte Stübgen, der die Konferenz der Innenminister leitet. „Es gibt keine Möglichkeit nach Afghanistan abzuschieben, es gibt keine Möglichkeit nach Syrien abzuschieben, es gibt keine Möglichkeit nach Russland abzuschieben.“ Die drei Länder machten einen großen Teil der Ausreisepflichtigen aus.
Rund 270 Abschiebungen im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr gab es laut Ministerium 779 Ausreisen, davon 507 freiwillig und 272 Abschiebungen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 452 Ausreisen gezählt, davon 311 freiwillig und 141 Abschiebungen. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr würde das bei gleichbleibender Tendenz einen Anstieg der Ausreisen bedeuten.
Der Bundestag beschloss zu Jahresbeginn Gesetzesverschärfungen für leichtere Abschiebungen. Nach Ansicht von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat das Bundesgesetz kaum etwas für schnellere Rückführungen getan.