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Kriminalität Kriminalität: Dreifachmörder zu lebenslanger Haft verurteilt

07.10.2003, 09:20
Ein Beamter der Spurensicherung betritt am 24.12.2002 die Praxis des Kinderarztes in Heidelberg, der mit seiner Frau und einer Arzthelferin Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. (Foto: dpa)
Ein Beamter der Spurensicherung betritt am 24.12.2002 die Praxis des Kinderarztes in Heidelberg, der mit seiner Frau und einer Arzthelferin Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Heidelberg/dpa. - Im Prozess um den Dreifachmord in einer Heidelberger Arztpraxis ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg bescheinigte dem 52- jährigen Sozialhilfeempfänger zudem die besondere Schwere der Schuld. Damit kann er nicht auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hoffen. Der aus Mannheim stammende Täter habe seine Opfer vorsätzlich ermordet, um den Raubüberfall auf die Arztpraxis zu verdecken, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich am Dienstag. Bei dem Überfall hatte der Mann einen Tag vor Heiligabend 2002 den 61-jährigen Mediziner, dessen Ehefrau (66) und eine Arzthelferin (24) umgebracht.

Der Angeklagte hatte die Morde gestanden. Mit dem Raubüberfall wollte er nach eigenen Angaben seine Sozialhilfe für das Weihnachtsfest aufbessern. Wegen seines hohen Alkoholpegels zur Tatzeit könne er sich nicht mehr an den genauen Tathergang erinnern. Diese Behauptung sah das Gericht als widerlegt an. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Täter volle Schuldfähigkeit. Der 140 Kilogramm schwere Mann hatte seine Opfer in der Kinderarztpraxis misshandelt, um an die Geheimzahlen ihrer Geldkarten zu gelangen. Anschließend erwürgte und erdrosselte er den Arzt und die beiden Frauen.

Ob der Mann bereits vor dem Überfall geplant hatte, seine Opfer zu töten, könne nicht nachgewiesen werden, sagte der Richter. Als entscheidendes Motiv für die Morde nannte er die Angst des gehbehinderten und stark übergewichtigen Mannes, nach der Tat wiedererkannt zu werden. «Er wollte nicht ins Gefängnis, und er wollte nicht vor seinen Kindern als Räuber dastehen.» Deshalb habe er beschlossen, seine Opfer zu töten. Das Gericht habe die Morde bei seiner Strafzumessung als Einzeltaten angesehen.

Der Sozialhilfeempfänger hatte bei seinem Überfall ein 30 bis 40 Zentimeter langes Messer, ein Kunststoffseil sowie Plastikhandschuhe, Handschellen und wahrscheinlich eine Pistole bei sich. Bis zum Ende des Prozesses beteuerte er, er habe nicht vorsätzlich getötet, sondern nur Geld erbeuten wollen. Mit den gestohlenen Scheckkarten hatte er insgesamt 1000 Euro abgehoben.

Mit dem Urteil folgte das Heidelberger Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Die Kinder des getöteten Ehepaars waren als Nebenkläger aufgetreten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.