Kriminalität Kriminalität: Angeklagter im Mordfall Carolin schweigt zu den Vorwürfen

Rostock/dpa. - Spuren am Fundort von Carolins Leiche stammten laut Anklage von dem wegen Vergewaltigung vorbestraften Mann aus dem nahen Gelbensande. Er war erst wenige Tage vor dem Mord an Carolin aus dem Gefängnis gekommen.
Die Staatsanwaltschaft schilderte am Dienstag den vermutlichenAblauf der Tat. Demnach lauerte der Täter dem Mädchen an einemWaldweg auf und schleppte die Schülerin mehrere hundert Meter weitins Dickicht. Dort habe er sie gezwungen, sich auszuziehen und sievergewaltigt. Dann musste sie sich wieder anziehen. Schließlich habeer dem Mädchen mehrfach einen schweren Gegenstand gegen Kopf und Halsgeschlagen und es so getötet. Das Tatwerkzeug wurde nie gefunden, dieErmittler gehen davon aus, dass es ein Stein war. DieStaatsanwaltschaft hatte sich vor dem Prozess überzeugt gezeigt,genug Indizien gegen den Angeklagten in der Hand zu haben.
Während des gesamten Prozesstages wirkte der Angeklagte ruhig bisgelangweilt. Carolins Eltern und ihr Bruder, die als Nebenkläger inder Verhandlung auftreten, versuchten mehrfach, mit ihm Blickkontaktaufzunehmen. Dem wich der Angeklagte jedoch aus und schaute meist zuBoden. Carolins Familie wirkte gefasst; immer wieder hielten sich dieVerwandten der Toten an den Händen. Der Freund Carolins, zu dem sieam Tattag mit dem Fahrrad unterwegs war, brach nach seiner Aussage inTränen aus.
Der Angeklagte machte am ersten Prozesstag zunächst Angaben zurPerson. Er gab an, in seiner Familie das jüngste von sieben Kindernund selbst Vater einer neunjährigen Tochter zu sein. Zwei Jahreverbrachte er in Heimen für schwer erziehbare Kinder. Er habe mehrereLehren angefangen, alle aber abgebrochen. Zu seiner Familie habe erinzwischen kaum noch Kontakt, lediglich sein Vater habe ihn in derUntersuchungshaft besucht.
Nach Ende seiner siebenjährigen Haftstrafe hatte er die Auflage,die im Gefängnis begonnene Therapie für Sexualstraftäterfortzusetzen. Er sei jedoch nicht in die Haftanstalt eingelassenworden, als er zur Therapie wollte, weil sein Personalausweisabgelaufen gewesen sei, erzählte er. Das Schweriner Justizministeriumwollte sich dazu unter Hinweis auf das laufende Verfahren nichtäußern. Für den Angeklagten war noch kurz vor seiner Entlassung zumwiederholten Male eine schlechte soziale Prognose gestellt worden.Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach zwei Dritteln derHaftzeit habe er selbst zurückgezogen. Zu Fragen der Tat vom Julihüllte sich sich der 29-Jährige in Schweigen.
Der Fall hatte im Sommer bundesweit für Aufsehen gesorgt, auchweil die Tat so kurz nach der Haftentlassung geschah.
Der Prozess wird am Mittwoch mit weiteren Zeugenvernehmungenfortgesetzt. Insgesamt sind vier Verhandlungstage geplant. Das Urteilsoll schon am kommenden Dienstag gesprochen werden.
