Inklusion Köpping: Hilfen für Hörgeschädigte beibehalten
Nur Sachsen zahlt Gehörlosen einen monatlichen Ausgleich für ihren Mehraufwand. Neben dieser Unterstützung braucht Inklusion aus Sicht der zuständigen Ministerin weitere Anstrengung.
Dresden - Trotz schwieriger Haushaltslage sollen Gehörlose im Freistaat weiterhin einen finanziellen Ausgleich von monatlich 150 Euro für ihre Mehraufwendungen erhalten. Sachsen sei das einzige Bundesland, das Leistungen dieser Art und in diesem Umfang gewähre, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) vor dem Internationalen Tag der Gehörlosen (29. September). Nach dem 20 Jahre alten Gesetz erhalten derzeit 2.548 Menschen landesweit Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche.
Eng verbunden mit dem Alltag hörbehinderter Menschen und für viele unverzichtbare Begleiter sind nach Ministeriumsangaben Gebärdensprachdolmetscher. Inzwischen sei es selbstverständlich, dass sie Veranstaltungen oder auch TV-Sendungen begleiteten, sagte Köpping. „Ich bin froh, dass sich inklusive Gedanken und Ideen verstetigen und Inklusion immer mehr gelebt wird.“ Mit dieser Unterstützung erlangten Betroffene Schritt für Schritt mehr inklusive Lebensqualität. Bei der Inklusion aber sei „der Weg noch weit und nicht frei von Steinen“.
Der Internationale Tag der Gehörlosen wurde 1951 vom Weltverband der Gehörlosen ins Leben gerufen. Er findet traditionell am letzten Sonntag im September statt, 2024 zum 73. Mal.