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Nach Prüfung Kommission rügt AfD für Video – Partei plant Klage

Ein Kurzfilm der Brandenburger AfD enthält umstrittene Darstellungen. Die Kommission für Jugendmedienschutz fordert Konsequenzen. Die Partei will juristisch dagegen vorgehen.

Von dpa Aktualisiert: 20.01.2025, 13:24
Die Brandenburger AfD holte bei der Landtagswahl 29,2 Prozent. (Symbolbild)
Die Brandenburger AfD holte bei der Landtagswahl 29,2 Prozent. (Symbolbild) Carsten Koall/dpa

Berlin/Potsdam - Die AfD in Brandenburg muss ein Wahlkampfvideo nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen verhindern. Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. AfD-Landeschef René Springer spricht dagegen von „Zensur“ und kündigt juristische Schritte an.

Es geht um ein Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok veröffentlicht wurde. Eine Überprüfung durch das Gremium ergab demnach, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthält, mit denen „pauschale Stereotype“ bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten diese noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. 

In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, sagte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur. Die MABB hat als zuständige Medienanstalt den Bescheid an die AfD geschickt.

AfD sieht Eingriff in Meinungsfreiheit

„Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken“, sagte AfD-Landeschef Springer. „Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit der politischen Parteien faktisch ausgehebelt – und das mitten im Wahlkampf.“

Springer kündigte an: „Gegen den Bescheid werden wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Darüber hinaus werden wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung der Videos auszusetzen.“ Die Videos würden zunächst noch nicht aus dem Netz genommen, eine Entscheidung darüber solle aber bald fallen.

Der AfD-Landeschef bezeichnete den Bescheid als „Zensurmaßnahme“, die einen Angriff auf die Demokratie darstelle. „In ihrer Selbstbeschreibung spricht sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für "einen fairen demokratischen Diskurs" aus. Im Umgang mit der AfD vertritt sie jedoch das Gegenteil. Das werden wir nicht hinnehmen.“

Medienanstalt leitete Aufsichtsverfahren ein 

Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag überprüft. Nach Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung feststellte. 

Die AfD Brandenburg kann gegen den Bescheid juristisch vorgehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. „Es handelt sich nicht um Zensur“, sagte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann, der auch Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist. 

Vielmehr gehe es um eine nachträgliche Prüfung von Inhalten auf Basis gesetzlicher Regelungen zum Jugendmedienschutz. Das Video sei auch nicht verboten worden. Es sei schlicht nicht für jede Altersgruppe geeignet.