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Kinderbetreuung Kita-Streik bleibt untersagt

Das Arbeitsgericht hat den Gewerkschaften einen unbefristeten Streik an den kommunalen Kitas in Berlin untersagt. Dagegen ging die Gewerkschaft in Berufung - ohne Erfolg.

Von dpa Aktualisiert: 11.10.2024, 14:30
Der Streik hätte gut ein Zehntel der Berliner Kitas betroffen. (Archivfoto)
Der Streik hätte gut ein Zehntel der Berliner Kitas betroffen. (Archivfoto) Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin - Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin bleibt verboten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit dürfen die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen. 

Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte. Zudem bestehe die Gefahr, dass Berlin im Falle eines Alleingangs aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen wird. Diese führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen. 

Zahlreiche Kita-Beschäftigte verfolgten die Urteilsbegründung. Das Landesarbeitsgericht schloss sich im Eilverfahren der Einschätzung aus erster Instanz an. Das Arbeitsgericht hatte vor zwei Wochen einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen Berufung eingelegt.

Gewerkschaften fordern Entlastungen

Verdi, unterstützt von der Gewerkschaft GEW, wollte mit dem unbefristeten Streik in den kommunalen Kitas den Druck auf den Senat erhöhen. Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für das Vorgehen ausgesprochen. Die Gewerkschaften fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat die geforderten Tarifverhandlungen mehrfach abgelehnt und auf die Mitgliedschaft Berlins in der TdL hingewiesen. Berlin könne über tarifrechtliche Vereinbarungen nicht alleine entscheiden. Andernfalls drohe ein Rauswurf aus dem Verband - ein Argument, das auch das Arbeitsgericht würdigte.

Streik hätte 32.000 Kinder betroffen

Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2.900 Kitas in Berlin betroffen. Nicht ganz ein Zehntel davon gehört zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben, in denen laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder betreut werden. Dort sind rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte angestellt. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden sollten.