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Kreistagsbeschluss Jerichower Land hisst Deutschlandflaggen an Gebäuden

Schon vor gut einem Monat hatte der Kreistag einem Antrag der AfD zugestimmt, Deutschlandflaggen an Verwaltungsgebäuden und Schulen zu hissen. Jetzt, nach den Ferien, ist der Beschluss umgesetzt.

Von dpa 23.04.2025, 14:37
Das Roland-Gymnasium in Burg setzte als erste Schule im Landkreis den Beschluss schon vor den Osterferien um. (Archivbild)
Das Roland-Gymnasium in Burg setzte als erste Schule im Landkreis den Beschluss schon vor den Osterferien um. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Burg - Im Jerichower Land sind wo möglich an allen Schulen und Dienstgebäuden Deutschlandflaggen gehisst worden. Der Landkreis teilte auf Anfrage mit, dass an allen sechs Standorten, an denen ein Fahnenmast vorhanden ist, die Nationalflagge gehisst worden sei. Damit werde ein Kreistagsbeschluss umgesetzt, der vorsieht, dass „Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises“ ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen sind. Insgesamt ist der Landkreis für 23 Liegenschaften verantwortlich. 

AfD-Antrag mit Stimmen der CDU umgesetzt

Der Kreistag hatte bereits Ende März über den Antrag der AfD entschieden, der die Beflaggung das gesamte Jahr über vorsah. An dem Beschluss gab es Kritik, weil die Zustimmung zum Antrag auch von der CDU kam. Die CDU legitimiere mit ihrer Entscheidung eine Partei, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt untergrabe, kritisierte die Linke in Sachsen-Anhalt. „Damit spaltet sie das demokratische Lager und schwächt den gemeinsamen Kampf gegen Rechts.“ Die AfD wird in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. 

Innenministerium: Keine rechtlichen Bedenken

Laut Runderlass des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt werden nur vor den Dienstgebäuden der obersten Landesbehörden und dem Landtag täglich Deutschland-, Europa- und Landesflagge gehisst. An allen nachgeordneten Landesbehörden und Dienstgebäuden werde nur zu bestimmten Tagen beflaggt.

Der Flaggenerlass stelle für die kommunale Ebene aber lediglich eine Empfehlung dar, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Rechtliche Bedenken gegen das ständige Setzen der Flagge der Bundesrepublik Deutschland vor kommunalen Liegenschaften bestünden nicht.

Die AfD kritisierte in ihrem Antrag einen Mangel an Gemeinsinn. Durch eine im Alltag sichtbare Beflaggung würde der Umgang mit den Nationalsymbolen eine dringend notwendige Normalisierung erfahren.