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Strafvollzug Häftlinge mit Anspruch auf Einzelzelle - funktioniert das?

Ab dem kommenden Jahr haben Gefangene einen rechtlichen Anspruch auf eine Einzelunterbringung. In Sachsen-Anhalt wird die Umsetzung ein Kraftakt. Warum trotzdem weiter Gefangene zusammenleben.

Von dpa 15.11.2024, 04:00
Gefangene haben Anspruch auf eine Einzelzelle. Dennoch werden einige aus bestimmten Gründen weiter zusammen untergebracht. (Archiv-Foto)
Gefangene haben Anspruch auf eine Einzelzelle. Dennoch werden einige aus bestimmten Gründen weiter zusammen untergebracht. (Archiv-Foto) Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Magdeburg - Ab dem Jahr 2025 haben Gefangene einen Anspruch darauf, in einer Einzelzelle untergebracht zu werden. Das Justizministerium will das gewährleisten, obwohl für das neue Gefängnis in Halle noch nicht einmal der Grundstein gelegt ist. Geplant seien dazu Verlegungen zwischen den Gefängnissen innerhalb Sachsen-Anhalts je nach Kapazitäten und Umständen. Das solle eine Übergangslösung sein.

Dennoch werde es ab dem Jahresbeginn eine nicht unerhebliche Anzahl von Gefangenen geben, die nicht in Einzelzellen leben. „Wir tun alles, um die Vorgaben zu erfüllen“, hieß es. Die Anstrengungen dafür seien groß. Zugleich ist unklar, wie sich die Zahl der Gefangenen genau entwickele.

Gründe für Mehrfachbelegungen

Zum 31. Oktober waren im Land 1.466 Personen im geschlossenen Vollzug untergebracht, so das Ministerium. Die meisten von ihnen leben in Einzelzellen. Bei einigen gebe es Gründe dafür, in einem Raum mit einem Mitgefangenen zu leben. Laut Justizministerium wünschen sich das manche Häftlinge einfach. Bei anderen ist es aus sozialen oder gesundheitlichen Erwägungen heraus geboten, das kann beispielsweise Suizidgefährdete betreffen.

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt zwei Gefängnisse in Halle, eins in Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz, die Jugendanstalt Raßnitz im Saalekreis und das große Gefängnis in Burg bei Magdeburg. „Die Belegung der einzelnen Hafträume ist angesichts der stets wechselnden Gesamtbelegung tagesaktuell verschieden und richtet sich an den Bedarfen in den Justizvollzugseinrichtungen aus“, erklärte das Justizministerium weiter. Eine tagesaktuelle Übersicht über die konkrete Haftraumbelegung gebe es nicht. An einem Stichtag im September aber zum Beispiel sei etwa jeder sechste Gefangene nicht einzeln untergebracht gewesen.

Linke hat Zweifel

Sachsen-Anhalts Linken-Fraktionsvorsitzende Eva von Angern bezweifelt, dass für alle Gefangenen eine Einzelzellenbelegung möglich sein wird. „Wir laufen sehenden Auges in eine rechtswidrige Situation“, sagte sie. „Seit über zehn Jahren wissen wir um das Problem.“ Solange werde an der Strafvollzugslandschaft gearbeitet. Mehrere Pläne scheiterten. Nun sei denkbar, dass Gefangene klagen, wenn ihr Rechtsanspruch nicht erfüllt wird. 

Der Landesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Mario Pinkert, sieht sich in der Frage eng beieinander mit dem Ministerium. „Wo eine Einzelbelegung möglich ist, machen wir das.“ Allerdings müssten Schwankungen in der Belegung beachtet werden. Es müsse immer gewisse Reserven geben, um kurzfristig Gefangene aufnehmen zu können. Mehrfachbelegungen seien aus Sicht der Praxis teils geboten und erforderlich. Es werde darauf geachtet, dass in solchen Fällen die Beteiligten zueinander passten.