Soziales Gemeinnützige Einrichtungen: Millionenbetrag von Straftätern
Hannover - Die Justizbehörden in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr rund 5,3 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen überwiesen. Das Geld stammt von Tätern, denen Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden, wie das Justizministerium am Mittwoch in Hannover mitteilte.
Wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt werden, kann das gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. Auch die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann mit der Zahlung eines Geldbetrags verknüpft werden. Dieses Geld kann dann von Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt allerdings nicht für Geldstrafen, die immer an die Landeskasse gezahlt werden müssen.
Mit den 5,3 Millionen Euro flossen 2022 rund 700.000 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor an gemeinnützige Organisationen. Damit wurde wieder das Niveau der Jahre 2018 bis 2020 erreicht, hieß es weiter.
Im vergangenen Jahr gingen rund 1,5 Millionen an Einrichtungen des Sozialwesens, etwa 910.000 Euro an Jugendhilfen, etwa 700.000 an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder und rund 310.000 an Natur- und Umweltschutzeinrichtungen. Die größte Einzelsumme ging wie in den Vorjahren an die Stiftung Opferhilfe mit etwas mehr als 500.000 Euro.