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Justiz Gemeinnützige Arbeit statt Haft - weniger machen mit

Kurze Freiheitsstrafen sollen möglichst vermieden werden. Dafür heißt es im Gegenzug beispielsweise: Grünflächen pflegen oder in einem Verein helfen. Doch immer weniger entscheiden sich dafür.

Von dpa 08.03.2025, 12:25
Gemeinnützige Arbeit statt einer kurzen Haftstrafe - das machen immer weniger Verurteilte in Sachsen-Anhalt. (Archivbild)
Gemeinnützige Arbeit statt einer kurzen Haftstrafe - das machen immer weniger Verurteilte in Sachsen-Anhalt. (Archivbild) Uwe Anspach/dpa

Naumburg - Gemeinnützige Arbeit leisten statt für eine Ersatzfreiheitsstrafe in den Knast gehen - davon machen in Sachsen-Anhalt immer weniger Verurteilte Gebrauch. Im vergangenen Jahr waren es 392 und somit acht Prozent weniger als noch 2023, wie es im jüngsten Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg heißt. 

Die Anzahl der eingesparten Hafttage habe sich um 12 Prozent verringert auf 16.304 Tage - das sind umgerechnet mehr als 44 Jahre Freiheitsstrafe. Im Vorjahr waren es rechnerisch noch knapp 51 Jahre gewesen. Die Zahlen sind schon länger rückläufig.

Ziel des Prinzips gemeinnützige Arbeit statt Haft ist, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden. Um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, müssen in der Regel sechs Stunden freie Arbeit geleistet werden.