Friedhofssatzung in NRW geändert Friedhofssatzung in NRW geändert: Hund und Herrchen dürfen sich ein Grab teilen

Grefrath - Hundebesitzer dürfen auf dem Friedhof einer katholischen Pfarrgemeinde am Niederrhein gemeinsam mit ihrem Tier ins Grab. Mit dem Angebot auf einem neuen Gräberfeld sieht sich die Pfarre St. Benedikt in Grefrath als ein Vorreiter in der katholischen Kirche. Angestoßen hatte das ein 69-jähriger Rentner, der bei seinem Tod die Asche seines bereits gestorbenen Dackels mit ins Grab nehmen will.
Um auf dem Friedhof Grefrath-Mühlhausen in ein Grab zu kommen, müssen Mensch und Tier eingeäschert werden.
Keine gemeinsame Beerdigung
Die Urne mit der Tierasche gilt als Grabbeigabe im Sinne des Friedhofs- und Bestattungsrechtes in Nordrhein-Westfalen. Das Bistum Aachen hatte einer Änderung der Friedhofssatzung zugestimmt.
Es findet aber keine gemeinsame Beerdigung statt, sondern zeitlich versetzt, heißt es in der Satzung. Während der Mensch mit dem Segen des Pfarrers beigesetzt wird, bestattet der Friedhofsgärtner später die Tierurne. Für das Tier gibt es laut Friedhofssatzung auch keine Trauerfeier.
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bietet seit einem Jahr Bestattungen mit Haustieren aus Friedhöfen in Essen und bei Koblenz an. (dpa)