Chronologie Chronologie: Unfassbare Tat - was der «Kannibale von Rotenburg» tat

Kassel/dpa. - Der Fall des «Kannibalen von Rotenburg» wurde von vielen Kommentatoren und Beobachtern als im Grunde unfassbar bewertet - eine Chronologie der Ereignisse:
Spätsommer 2000: Der Computertechniker Armin Meiwes und sein späteres Opfer lernen sich über eine Kontaktanzeige in einem Kannibalen-Forum im Internet kennen.
9. März 2001: Der 43 Jahre alte Ingenieur aus Berlin reist in die osthessische Stadt Rotenburg an der Fulda.
10. März 2001: In seinem Gutshof im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld tötet Meiwes den 43-Jährigen seinem Geständnis zufolge in den frühen Morgenstunden mit einem Küchenmesser. Das Opfer hat nach Meiwes' Darstellung in die Tötung eingewilligt und sogar darauf gedrungen, dass sein Geschlechtsteil abgetrennt und gemeinsam verzehrt wird. Vor laufender Videokamera zerlegt der Angeklagte die Leiche.
10. Dezember 2002: Die Ermittler durchsuchen das Anwesen des Angeklagten in Wüstefeld. In der Tiefkühltruhe finden sie vier Gefrierbeutel mit Menschenfleisch. Meiwes gesteht die Tat.
17. Juli 2003: Die Staatsanwaltschaft Kassel erhebt Anklage wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Kannibalismus ist im deutschen Strafrecht kein eigener Straftatbestand.
3. Dezember: Unter großem Medien- und Zuschauerinteresse beginnt der Mordprozess am Kasseler Landgericht. Meiwes legt ein umfassendes Geständnis voller schockierender Details ab und räumt die Suche nach weiteren «Schlachtopfern» ein. Er bestreitet jedoch den Mordvorwurf.
8. Dezember: Die Schwurgerichtskammer sieht sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Film an, auf dem der Kannibale seine grausame Tat festgehalten hat.
12. Dezember: Nach Ansicht eines Rechtsmediziners hat Meiwes seinem Opfer bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten. Beim Zustechen habe er gewusst, dass der 43-Jährige noch lebte.
15. Dezember: Das Gericht kündigt an, es ziehe nicht nur eine Verurteilung wegen Mordes, sondern auch wegen Totschlags oder Tötung auf Verlangen in Betracht.
23. Januar 2004: Der Angeklagte ist nach Überzeugung zweier Gutachter trotz einer schweren seelischen Abartigkeit voll schuldfähig.
26. Januar: Die Staatsanwaltschaft fordert für Meiwes lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen.

