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Brutal gefoltert Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung von IS-Anhänger

Für Kriegsverbrechen in Syrien soll ein Mann viele Jahre hinter Gitter. So entschied 2023 das Kammergericht Berlin. An der Haftstrafe kann der Angeklagte auch in Karlsruhe nichts mehr ändern.

Von dpa 22.04.2025, 15:26
Der Bundesgerichtshof hat das Berliner Urteil gegen ein IS-Mitglied geprüft. (Archivbild)
Der Bundesgerichtshof hat das Berliner Urteil gegen ein IS-Mitglied geprüft. (Archivbild) Uli Deck/dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die mehrjährige Haftstrafe gegen ein syrisches IS-Mitglied bestätigt. Auf die Revision des Angeklagten hin änderte das oberste deutsche Strafgericht dessen Schuldspruch leicht ab, ohne, dass sich das auf die vom Kammergericht Berlin verhängte Gesamtstrafe von elf Jahren Haft auswirkte. Die weitere Revision wurde verworfen, wie aus dem entsprechenden BGH-Beschluss hervorgeht.

Nach Überzeugung des Kammergerichts schloss sich der Angeklagte 2014 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an. Ab diesem Jahr habe der IS gezielt Angehörige eines Stammes angegriffen und gefoltert. Der Mann war demnach unter anderem an Straßenkontrollpunkten für die Terrormiliz tätig. Dabei habe er etwa einen von ihm kontrollierten Mann festgenommen und mehrfach brutal gefoltert. Das Opfer hatte im Prozess als Zeuge ausgesagt.

Das Berliner Gericht hatte den IS-Anhänger im Juli 2023 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie der BGH bestätigte.